Bundesgericht weist Klage gegen Westumfahrung Halle ab
Klage gegen Westumfahrung Halle abgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage des Umweltverbands Nabu gegen die Westumfahrung Halle der Autobahn 143 abgewiesen. Damit kann das umstrittene Teilstück wie geplant weitergebaut werden. Das rund 13 Kilometer lange Projekt soll die A38 mit der A14 verbinden und den Autobahnring um Halle schließen.

Nabu scheitert mit Klage

Der Nabu hatte geklagt, um die Planungen für die Trasse nachträglich aufheben zu lassen oder zumindest einen Baustopp zu erreichen. Der Verband bemängelte einen nicht ausreichenden Schutz der sogenannten Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich von Halle. Dieses Gebiet ist ein besonders sensibles Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet). Die Bundesrichter entschieden jedoch, dass die von ihnen geforderten zusätzlichen Prüfungen zur Stickstoffbelastung nicht erforderlich gewesen seien.

Jahrzehntelange Planungen

Die Planungen für die Westumfahrung Halle begannen bereits vor mehr als 20 Jahren. Der südliche Abschnitt ist seit 2004 befahrbar, der nördliche Teil hingegen verzögerte sich immer wieder durch Umweltstreitigkeiten. Bereits zweimal hatte das Bundesverwaltungsgericht über Klagen zu dem Projekt zu entscheiden. 2019 gab es schließlich grünes Licht für den Bau, seitdem wird an der Vollendung gearbeitet.

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Weiterer Eilantrag auf Baustopp

Unabhängig von diesem Urteil hat der Nabu einen weiteren Eilantrag auf einen Baustopp der Westumfahrung Halle eingereicht. Der Verband stuft die aktuellen Bauarbeiten als „illegal“ ein, da beim Bau eines Tunnels von den Genehmigungen abgewichen werde. Statt der geplanten einen Röhre werde ein Tunnel mit zwei Röhren gebaut, so der Nabu. Dies stelle einen eklatanten Rechtsbruch dar. Das Eilverfahren ist noch nicht entschieden. Die Zukunft des Projekts bleibt somit weiterhin spannend, auch wenn das jetzige Urteil einen wichtigen Etappensieg für die Befürworter der Westumfahrung darstellt.

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