Klage um reservierte Liegen auf Kos: Familienvater gewinnt vor Gericht
Klage um reservierte Liegen: Familienvater gewinnt

Ein Familienvater aus Deutschland hat vor dem Amtsgericht Hannover einen Rechtsstreit gegen seinen Reiseveranstalter gewonnen. Der Grund: Während seines Pauschalurlaubs auf der griechischen Insel Kos waren sämtliche Sonnenliegen am Pool bereits früh morgens mit Handtüchern reserviert – obwohl die Hotelregeln dies untersagten. Der Kläger forderte Schadensersatz in Höhe von 986,70 Euro, da die Reiseleistung seiner Ansicht nach mangelhaft war. Das Gericht gab ihm recht und sprach eine Minderung des Reisepreises um 15 Prozent pro Tag für zehn Tage zu.

Hintergrund des Falls

Der Familienvater hatte die Reise für sich und seine Familie gebucht und insgesamt mehr als 7.000 Euro bezahlt. Bereits am zweiten Urlaubstag stellte er fest, dass nach dem Frühstück keine freien Liegen mehr vorhanden waren. Selbst als die Familie um 6 Uhr morgens aufstand, waren alle Plätze bereits durch Handtücher belegt. Der Urlauber wandte sich daraufhin an den Reiseveranstalter, der jedoch nicht eingriff. Daraufhin reichte er Klage ein.

Urteil des Amtsgerichts

Das Amtsgericht Hannover entschied, dass die fehlende Verfügbarkeit von Liegen einen Reisemangel darstellt. Der Reiseveranstalter sei verpflichtet, für ausreichend Liegeplätze zu sorgen oder gegen die widerrechtliche Reservierung vorzugehen. Da dies nicht geschah, durfte der Reisepreis gemindert werden. Der Gerichtssprecher betonte jedoch, dass es sich um einen Einzelfall handele. Bereits 2023 hatte das Amtsgericht in einem ähnlichen Fall entschieden, dass der Veranstalter einschreiten muss.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Rechtliche Einordnung

Das Urteil zeigt, dass Reisende bei Verstößen gegen Hotelregeln nicht tatenlos zusehen müssen. Experten raten, bei solchen Problemen zunächst das Hotelpersonal und den Reiseveranstalter zu informieren. Bleibt eine Reaktion aus, kann eine Klage Aussicht auf Erfolg haben. Die Minderung des Reisepreises bemisst sich nach der Dauer und Schwere des Mangels.

In diesem Fall wurde der Preis für zehn Tage um jeweils 15 Prozent reduziert, was die geforderte Summe ergab. Der Kläger konnte somit einen Teil seines Urlaubsgeldes zurückerhalten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration