Lufthansa-Streiks weiten sich aus: Kabinenpersonal schließt sich Piloten an
Lufthansa-Streiks: Kabinenpersonal schließt sich Piloten an

Lufthansa-Streiks weiten sich aus: Kabinenpersonal schließt sich Piloten an

Der Arbeitskampf bei Deutschlands größter Fluggesellschaft nimmt an Intensität zu. Nachdem bereits die Piloten der Lufthansa in den Ausstand getreten sind, folgt nun das Kabinenpersonal. Für Mittwoch und Donnerstag haben die Flugbegleiter bei Lufthansa und Lufthansa Cityline zu Streiks aufgerufen. Diese Entwicklung verlängert die bereits bestehenden Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb bis mindestens Donnerstag.

Auswirkungen auf den Flugverkehr

Passagiere müssen sich weiterhin auf erhebliche Beeinträchtigungen einstellen. Während der Ferienflieger Eurowings von den aktuellen Streikmaßnahmen nicht betroffen ist, bleiben Lufthansa und Lufthansa Cityline im Fokus der Arbeitsniederlegungen. Die Airline rät allen Reisenden dringend, vor Antritt der Reise den aktuellen Flugstatus zu überprüfen. Besonders betroffen sind innerdeutsche Verbindungen und europäische Strecken.

Lufthansa versucht, die Auswirkungen durch verschiedene Maßnahmen zu mildern:

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  • Automatische Umbuchung betroffener Passagiere auf alternative Flüge
  • Einsatz von Partner-Fluggesellschaften und anderen Airlines der Lufthansa-Gruppe
  • Aktive Information betroffener Kunden per E-Mail
  • Bereitstellung einer Sonderseite mit aktuellen Informationen

Rechte der Passagiere bei Streikauswirkungen

Für Reisende, deren Flüge gestrichen werden oder erhebliche Verspätungen erfahren, gelten klare Rechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Diese bleiben auch bei streikbedingten Ausfällen bestehen.

1. Recht auf Ersatzbeförderung

Bei Flugausfällen oder absehbaren Verspätungen von mehr als fünf Stunden haben Passagiere Anspruch auf eine alternative Beförderung. Die Airline muss diese schnellstmöglich organisieren und dabei auch Flüge von Wettbewerbern prüfen. Bei innerdeutschen Strecken bietet Lufthansa alternativ den „Good for train“-Service an, der eine Umwandlung in Bahntickets ermöglicht.

2. Verpflegungs- und Hotelansprüche

Wenn Passagiere aufgrund von Flugausfällen am Flughafen festsitzen oder zusätzliche Übernachtungen benötigen, muss die Fluggesellschaft für angemessene Verpflegung und notwendige Hotelunterkünfte aufkommen. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter für diese Leistungen zuständig.

3. Entschädigungsansprüche

Bei kurzfristigen Flugausfällen können Passagiere Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro beanspruchen, abhängig von der Flugstrecke. Diese Ansprüche gelten auch bei erheblichen Verspätungen oder wenn Ersatzflüge deutlich früher als geplant starten. Entscheidend ist, dass Streiks des eigenen Personals nach europäischer Rechtsprechung nicht als außergewöhnliche Umstände gelten, die die Airline von Entschädigungszahlungen befreien würden.

Praktische Hinweise für betroffene Reisende

Passagiere, die ihre Reise in den Streiktagen bis zum 16. April nicht antreten möchten, können eine Ticketrückerstattung über das Help & Contact Center der Lufthansa beantragen. Wer dagegen auf seine Beförderung besteht, sollte folgende Schritte beachten:

  1. Regelmäßig den Flugstatus überprüfen
  2. Bei Umbuchungen durch die Airline die angebotenen Alternativen prüfen
  3. Bei ausbleibender Ersatzbeförderung selbst aktiv werden und alternative Flüge buchen
  4. Alle zusätzlichen Kosten dokumentieren für spätere Rückerstattungsansprüche

Der aktuelle Arbeitskampf zeigt einmal mehr, wie verwundbar der Luftverkehr bei internen Konflikten ist. Während die Gewerkschaften ihre Forderungen durchsetzen wollen, tragen die Passagiere die unmittelbaren Konsequenzen dieser Auseinandersetzungen.

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