Münchens Tempo-Streit: Gericht zwingt Stadt zur Rückkehr zu Tempo 30 auf Landshuter Allee
München: Gericht erzwingt Tempo 30 auf Landshuter Allee

Münchens Tempo-Streit: Gericht zwingt Stadt zur Rückkehr zu Tempo 30 auf Landshuter Allee

Der ewige Zankapfel um die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Mittleren Ring in München hat eine neue Wendung genommen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am Montag, dem 23. Februar 2026, entschieden, dass die Landeshauptstadt vorläufig die Tempo-30-Beschilderung auf der Landshuter Allee wieder aufstellen muss. Diese Entscheidung stellt einen Rückschlag für Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) dar, der die Tempo-50-Regelung erst im Januar 2026 hatte einführen lassen.

Hintergrund des juristischen Hickhacks

Die Stadt München hatte ursprünglich ab dem 2. Oktober 2025 auf der Landshuter Allee eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet. Diese Maßnahme war Teil des gültigen Luftreinhalteplans, um die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Doch am 9. Januar 2026 beschloss der Stadtrat – ohne den Luftreinhalteplan zu ändern – die Aufhebung dieser Beschränkung, sodass wieder Tempo 50 galt.

Zwei Anwohner der Landshuter Allee erhoben daraufhin Eilantrag beim Verwaltungsgericht München, das die Stadt verpflichtete, die entfernten Tempo-30-Verkehrszeichen wieder aufzustellen. Das Gericht begründete dies damit, dass keine hinreichend verlässliche Prognose vorliege, dass die Grenzwerte "auch ohne Tempo 30 eingehalten würden".

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Reaktionen aus dem Rathaus und von Umweltverbänden

Oberbürgermeister Dieter Reiter zeigte sich von der gerichtlichen Entscheidung unbeeindruckt und legte Beschwerde ein. "Ich habe die Aufhebung von Tempo 30 nicht aus Willkür veranlasst, sondern weil der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert eingehalten wurde – so wie angekündigt", betonte Reiter. Er kritisierte, dass das "Hin und Her" eine unnötige Belastung für die Verwaltung darstelle und Steuergelder verschwende.

Dennoch respektiere er die Entscheidung und habe bereits veranlasst, "dass die Tempo-30-Schilder so schnell wie möglich wieder aufgestellt werden". Reiter, der am 8. März 2026 zum dritten Mal zum Münchner Oberbürgermeister gewählt werden will, betonte: "Politik muss verlässlich sein. Zusagen gegenüber der Bevölkerung dürfen nicht beliebig relativiert werden."

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte die Entscheidung des BayVGH als "Sieg für die Menschen in München". DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte: "Diese höchstrichterliche Bestätigung zwingt Oberbürgermeister Reiter zur Einhaltung bestehender Regeln für die Saubere Luft." Er forderte Reiter auf, noch am Dienstag Tempo 30 wiederherzustellen.

Kritik von politischen Gegnern

Tobias Ruff, Fraktionsvorsitzender der ÖDP/München-Liste und OB-Kandidat, übte scharfe Kritik an Reiters Vorgehen: "Wie der Oberbürgermeister bei der Luftreinhaltung herumeiert, ist ein groteskes Schauspiel von Unentschlossenheit, Heuchelei und Realitätsverweigerung", so Ruff. Er verglich Reiters Politik mit Pippi Langstrumpfs Motto "Ich mach mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt".

Ruff warf dem amtierenden Oberbürgermeister vor, jeder Schlagzeile hinterherzuhecheln und kritisierte, dass ein Gericht erneut klarstellen musste, dass rechtskräftige Entscheidungen umzusetzen seien.

Rechtliche Begründung des Gerichts

Der BayVGH lehnte den Antrag der Stadt München auf vorläufige Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses ab. Das Gericht argumentierte, die Stadt habe nicht dargelegt, warum der Beschluss des Verwaltungsgerichts offensichtlich rechtswidrig sein sollte. Die vom Verwaltungsgericht geäußerten Bedenken zur Prognose der Schadstoffentwicklung seien nicht von der Hand zu weisen.

Zudem würden mit dem Vollzug keine vollendeten Tatsachen geschaffen, da die Tempo-50-Schilder jederzeit erneut aufgestellt werden könnten. Das Gericht wies auch den Verweis der Stadt auf eine "Verschwendung von Steuergeldern" zurück: Die Ursache dafür habe die Stadt selbst gesetzt, indem sie vor Abschluss des Verfahrens zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans die beabsichtigte Maßnahme vorweggenommen habe.

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Ausblick und weitere Verfahren

Die Zwischenentscheidung des BayVGH ist unanfechtbar, über die Beschwerde der Stadt München ist jedoch noch nicht entschieden. Zwar hat die Stadt bereits ein Verfahren zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans eingeleitet, um Tempo 30 auf Tempo 50 zu ändern. Doch ob und in welchem Zeitrahmen dieses Verfahren durch einen Stadtratsbeschluss abgeschlossen werden kann, ist derzeit nicht absehbar.

Oberbürgermeister Reiter betonte abschließend: "Die Grenzwerte wurden und werden derzeit eingehalten, sonst hätte die Stadtspitze auch nicht wieder Tempo 50 eingeführt. Mein Ziel ist es, die Gesundheit der Menschen zu schützen und gleichzeitig immer auch verhältnismäßige und nachvollziehbare Verkehrsregelungen zu treffen."

Der Streit um die richtige Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landshuter Allee bleibt damit vorerst ungelöst und wird die Münchner Verkehrspolitik auch in den kommenden Wochen beschäftigen.