Gerichtsurteil erzwingt Rückkehr zu Tempo 30 auf Münchens Mittlerem Ring
Die Stadt München muss auf einem Abschnitt des Mittleren Rings erneut Tempo 30 anordnen. Das Verwaltungsgericht München hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die im Januar eingeführte Rückkehr zu Tempo 50 auf der Landshuter Allee vorläufig aufgehoben werden muss. Die sofort wirksame Entscheidung verpflichtet die Stadtverwaltung, die entsprechenden Verkehrsschilder wieder aufzustellen.
Juristischer Erfolg für Anwohner
Zwei Anwohner der Landshuter Allee hatten den Eilantrag gestellt und damit erreicht, dass die Stadt bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache wieder zur Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zurückkehren muss. Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass die Aufhebung der Tempo-30-Regelung durch die Stadt "einer hinreichend nachvollziehbaren und verlässlichen Grundlage" entbehre.
Die bis zum 12. Januar 2026 geltende Tempo-30-Regelung basierte auf Festlegungen im aktuellen Luftreinhalteplan der Stadt München. Sie war im Oktober 2025 aus Gründen der Luftreinhaltung beschlossen worden. Das Verwaltungsgericht moniert, dass die Stadt die Aufhebung dieser Regelung hauptsächlich mit der Unterschreitung des NO2-Jahresmittelwerts begründet habe, ohne die extrem ungewisse Verkehrs- und Schadstoffentwicklung für 2026 angemessen zu berücksichtigen.
Politische Reaktionen: Von "Watschn" bis Unverständnis
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD), der die Tempo-30-Regelung nach eineinhalb Jahren Gültigkeit abgeschafft hatte, äußerte deutliche Kritik an der Gerichtsentscheidung. "Ich halte es persönlich weder für sinnvoll noch für wirtschaftlich vertretbar, jetzt ad hoc durch den Austausch der Schilder etc. Kosten für den Steuerzahler zu verursachen, solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist", so Reiter. Die Stadt prüfe Beschwerdemöglichkeiten.
Oppositionspolitiker sehen die Entscheidung hingegen als klaren Rüffel für den Oberbürgermeister:
- Tobias Ruff (ÖDP): "Die Entscheidung ist eine Watschn für den Oberbürgermeister. Als Wahlkampf-Zuckerl hat er Tempo 30 kurzerhand ohne verlässliche Grundlage aufgehoben."
- Michael Piazolo (Freie Wähler): "Dies zeigt wieder einmal, dass die Stadtspitze ohne Plan und langfristige Verlässlichkeit agiert. Kurz vor der Kommunalwahl ist das eine Watschn für den OB."
- Dominik Krause (Grüne): "Ein Hü und Hott an der Landshuter Allee schwächt das Vertrauen in staatliches Handeln. Der Schutz vor gesundheitsgefährdenden Abgasen muss immer gelten."
Komplexe Verkehrssituation und rechtliche Unsicherheiten
Das Verwaltungsgericht betont in seiner Begründung mehrere Faktoren, die die Schadstoffentwicklung an der Landshuter Allee im Jahr 2026 "extrem ungewiss" machen:
- Die Instandsetzung der Brücke über die Dachauer Straße wird für mindestens fünf Monate zu einer einspurigen Verkehrsführung führen
- Die brandschutzbedingte Sperrung des Landshuter Allee-Tunnels für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen belastet die Nebenfahrbahnen zusätzlich
- Der NO2-Jahresmittelgrenzwert wurde bis 2024 jahrelang und andauernd überschritten
Der Beschluss (M 28 S 26.387) ist noch nicht rechtskräftig. Die Landeshauptstadt München kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Parallel dazu liegt ein weiterer Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe vor, über den das Gericht wegen zusätzlicher rechtlicher Fragen noch nicht entschieden hat.
Innerhalb der Stadtverwaltung laufen bereits Gespräche über das weitere Vorgehen. Sollte die Stadt dem Urteil nicht nachkommen, könnten die Anwohner erneut vor Gericht ziehen und sogar ein Zwangsgeld beantragen.



