Eilentscheid mit sofortiger Wirkung: Tempo 30 kehrt auf Mittleren Ring zurück
Die Stadt München muss auf einem Abschnitt des Mittleren Rings umgehend wieder Tempo 30 anordnen. Das hat das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren beschlossen. Die Entscheidung gilt mit sofortiger Wirkung und stellt einen Rückschlag für die Stadtverwaltung dar, die erst im Januar 2026 auf dem betroffenen Teilstück an der Landshuter Allee zu Tempo 50 zurückgekehrt war.
Juristischer Erfolg für Anwohner
Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Eilantrag von zwei Anwohnern der Landshuter Allee. Das Gericht gab ihrem Antrag statt und verpflichtete die Stadt, vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache wieder Tempo 30 anzuordnen und die entsprechenden Verkehrszeichen aufzustellen. Der Beschluss datiert vom 13. Februar 2026 und wurde am darauffolgenden Montag bekanntgegeben.
Für Autofahrer ändert sich zunächst nichts, solange keine neuen Schilder installiert sind. Die Stadt ist jedoch jetzt rechtlich verpflichtet, dem Urteil nachzukommen. Bei Nichtbefolgung könnten die Anwohner erneut vor Gericht ziehen und sogar ein Zwangsgeld beantragen.
Begründung der Stadt hält nicht stand
Die bis zum 12. Januar 2026 gültige Tempo-30-Regelung basierte auf einer Festlegung im aktuellen Luftreinhalteplan der Stadt. Sie war im Oktober 2025 aus Gründen der Luftreinhaltung und als milderes Mittel im Vergleich zu weiteren Dieselfahrverboten beschlossen worden.
Das Verwaltungsgericht kritisierte scharf die Begründung der Stadt für die Aufhebung dieser Regelung. "Diese Begründung der Stadt für die Aufhebung von Tempo 30 entbehrt einer hinreichend nachvollziehbaren und verlässlichen Grundlage", urteilten die Richter. Die Stadt hatte argumentiert, angesichts des vorläufigen Jahresmittelwerts 2025 für Stickstoffdioxid (NO2) von 38 µg/m³ an der Landshuter Allee sei die Temporeduzierung nicht mehr verhältnismäßig.
Politische Reaktionen und Kritik
Die Entscheidung löste unterschiedliche Reaktionen in der Münchner Politik aus:
- Tobias Ruff (ÖDP): "Eine Watschn für den Oberbürgermeister. Als Wahlkampf-Zuckerl hat er Tempo 30 kurzerhand ohne verlässliche Grundlage aufgehoben."
- Michael Piazolo (Freie Wähler): "Dies zeigt wieder einmal, dass die Stadtspitze ohne Plan und langfristige Verlässlichkeit agiert."
- Dominik Krause (Grüne): "Ein Hü und Hott schwächt das Vertrauen in staatliches Handeln. Der Schutz vor gesundheitsgefährdenden Abgasen muss immer gelten."
Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) äußerte Unverständnis und kündigte an, Beschwerde einlegen zu wollen. "Ich halte es persönlich weder für sinnvoll noch für wirtschaftlich vertretbar, jetzt ad hoc durch den Austausch der Schilder Kosten für den Steuerzahler zu verursachen", so Reiter.
Gesundheitsschutz hat Vorrang
Das Gericht betonte, die Stadt müsse zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen vorsehen, die hinreichend sicher gewährleisten, dass Grenzwerte deutlich und nachhaltig unterschritten werden. Bis 2024 sei der NO2-Jahresmittelgrenzwert an der Landshuter Allee jahrelang überschritten worden.
Besonders kritisch sieht das Gericht die Prognosen der Stadt für 2026. Die Verkehrs- und Schadstoffentwicklung sei "extrem ungewiss", unter anderem wegen:
- Der Instandsetzung der Brücke über die Dachauer Straße für mindestens fünf Monate
- Der brandschutzbedingten Sperrung des Landshuter Allee-Tunnels für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen
Diese Faktoren würden zu erheblichen Zusatzbelastungen führen, die in den städtischen Prognosen nicht ausreichend berücksichtigt seien.
Rechtlicher Status und weitere Verfahren
Der Beschluss (Aktenzeichen M 28 S 26.387) ist noch nicht rechtskräftig. Die Landeshauptstadt München kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Parallel dazu liegt beim Verwaltungsgericht noch ein weiterer Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit gleicher Zielsetzung vor, über den wegen zusätzlicher rechtlicher Fragen noch nicht entschieden wurde.
Innerhalb der Stadtverwaltung finden derzeit Gespräche über das weitere Vorgehen statt. Die Entscheidung markiert einen wichtigen Präzedenzfall im Spannungsfeld zwischen Verkehrspolitik, Gesundheitsschutz und kommunaler Handlungsfreiheit.



