Münchens OB Reiter zum Schilderstreit: 'Nicht aus Willkür veranlasst' - Gericht kippt Tempo 50
Münchens OB Reiter zum Schilderstreit: Gericht kippt Tempo 50

München muss Tempo 30 vorläufig wieder einführen: Gericht kippt Reiters Entscheidung

Der ewige Streit um die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Mittleren Ring in München hat eine neue Wendung genommen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am Montag, dem 23. Februar 2026, entschieden, dass die Stadt München vorläufig die Tempo-30-Beschilderung auf der Landshuter Allee wieder aufstellen muss. Damit ist Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) mit seiner Beschwerde gegen eine frühere Gerichtsentscheidung gescheitert.

Hintergrund: Der lange Konflikt um Luftreinhaltung

Die Stadt hatte ursprünglich ab dem 2. Oktober 2025 auf der Landshuter Allee eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet. Diese Maßnahme war im gültigen Luftreinhalteplan München vorgesehen, um die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Doch am 9. Januar 2026 beschloss der Stadtrat – ohne den Luftreinhalteplan zu ändern – die Aufhebung dieser Beschränkung, sodass wieder Tempo 50 galt.

Das Verwaltungsgericht München verpflichtete die Stadt jedoch auf Eilantrag zweier Anwohner, die entfernten Tempo-30-Verkehrszeichen wieder aufzustellen. Die Begründung: Es liege keine hinreichend verlässliche Prognose vor, dass die Grenzwerte "auch ohne Tempo 30 eingehalten würden".

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Reiters Verteidigung: "Politik muss verlässlich sein"

Oberbürgermeister Dieter Reiter, der am 8. März 2026 zum dritten Mal zum Münchner Oberbürgermeister gewählt werden will, verteidigte sein Vorgehen entschieden: "Ich habe die Aufhebung von Tempo 30 nicht aus Willkür veranlasst, sondern weil der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert eingehalten wurde – so wie angekündigt. Politik muss verlässlich sein. Zusagen gegenüber der Bevölkerung dürfen nicht beliebig relativiert werden."

Reiter kritisierte, dass "dieses Hin und Her" eine unnötige Belastung der Verwaltung und eine vermeidbare Verschwendung von Steuergeldern darstelle. Gleichzeitig betonte er: "Auch wenn für mich persönlich das Urteil nicht nachvollziehbar sei, so respektiere ich selbstverständlich die Entscheidung und habe bereits veranlasst, dass die Tempo-30-Schilder so schnell wie möglich wieder aufgestellt werden."

Scharfe Kritik von politischen Gegnern

Tobias Ruff, Fraktionsvorsitzender der ÖDP/München-Liste und OB-Kandidat, übte scharfe Kritik an Reiters Vorgehen: "Wie der Oberbürgermeister bei der Luftreinhaltung herumeiert, ist ein groteskes Schauspiel von Unentschlossenheit, Heuchelei und Realitätsverweigerung. Herr Reiter macht sich in Pippi-Langstrumpf-Manier die Welt widdewidde, wie sie ihm gefällt. Doch die Gerichte holen ihn regelmäßig auf den Boden der Tatsachen zurück."

Ruff warf Reiter vor, jeder Schlagzeile hinterherzuhecheln und fragte sarkastisch: "Oder setzt der Oberbürgermeister inzwischen darauf, dass er in Erzwingungshaft darf und er sich so vor noch mehr Wahlkampfauftritten drücken kann?"

Deutsche Umwelthilfe feiert "Sieg für die Menschen"

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reagierte prompt auf die Gerichtsentscheidung. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte: "Diese höchstrichterliche Bestätigung der vorangegangenen Gerichtsentscheidung zwingt Oberbürgermeister Reiter zur Einhaltung bestehender Regeln für die Saubere Luft. Die Entscheidung ist ein Sieg für die Menschen in München, die unter der gesundheitsschädlichen Luft leiden."

Resch forderte Reiter auf, "noch am Dienstag Tempo 30 wiederherzustellen" und betonte: "Wir werden nicht akzeptieren, dass der rechtswidrige Zustand bestehen bleibt."

Rechtliche Begründung des Gerichts

Der BayVGH lehnte den Antrag der Stadt München auf vorläufige Aussetzung der Vollziehung "in einem ersten Schritt" ab. Das Gericht argumentierte, die Stadt habe nicht dargelegt, warum der Beschluss des Verwaltungsgerichts offensichtlich rechtswidrig sein sollte.

Wichtige Punkte der Gerichtsentscheidung:

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  • Die vom Verwaltungsgericht geäußerten Bedenken zur Prognose der Stadt seien nicht von der Hand zu weisen
  • Mit dem Vollzug würden keine vollendeten Tatsachen geschaffen, da die Tempo-50-Schilder jederzeit erneut aufgestellt werden könnten
  • Die Stadt habe die "Verschwendung von Steuergeldern" selbst verursacht, indem sie vor Abschluss des Verfahrens zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans die beabsichtigte Maßnahme vorweggenommen habe

Die Zwischenentscheidung des BayVGH ist laut Mitteilung "unanfechtbar". Über die eigentliche Beschwerde der Stadt ist noch nicht entschieden. Zwar hat München bereits ein Verfahren zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans eingeleitet, um Tempo 30 auf Tempo 50 zu ändern, doch ob und wann dieses Verfahren durch einen Stadtratsbeschluss abgeschlossen werden kann, ist derzeit ungewiss.

Der Hickhack um die Tempo-Regelung auf dem Mittleren Ring geht damit in eine neue Runde – und bleibt ein Symbol für den schwierigen Balanceakt zwischen Umweltschutz, Verkehrsplanung und politischer Verlässlichkeit in der bayerischen Landeshauptstadt.