Sicheres Radfahren bei Dunkelheit: So ist die Beleuchtung korrekt
Die Tage werden zwar langsam wieder heller, doch die dunkle Jahreszeit ist noch nicht vorbei. Bei Dunkelheit oder eingeschränkten Sichtverhältnissen dürfen Radfahrer nur mit einer zulässigen Beleuchtung unterwegs sein. Eine aktuelle Stichprobe des Auto Club Europa (ACE) zeigt jedoch, dass viele diese Vorschrift nicht einhalten.
Was gehört zur gesetzeskonformen Fahrradbeleuchtung?
Ein vorschriftsmäßiges Fahrrad muss über folgende Ausstattung verfügen:
- Weißer Frontscheinwerfer und rote Rückleuchte: Diese können auch abnehmbar sein, etwa batterie- oder akkubetrieben. Die Beleuchtung muss nur bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen am Fahrrad angebracht sein.
- Reflektoren am Fahrrad und an den Pedalen: Pro Pedal sind zwei gelborange Reflektoren erforderlich. Zusätzlich braucht es hinten am Fahrrad einen roten und vorn einen weißen Reflektor, wobei letzterer auch im Scheinwerfer oder Rücklicht integriert sein darf.
- Reflektoren an den Rädern: Hier gibt es mehrere zulässige Varianten: entweder je Felge zwei gelborange Reflektoren, weiße Reflektorhülsen an jeder Speiche oder einen umlaufenden weißen Ring an der Flanke jedes Reifens.
Für Gespanne aus Fahrrad und Anhänger gilt: Bei schlechten Lichtverhältnissen ist auch am Anhänger mindestens eine Rückleuchte vorgeschrieben.
Studie offenbart Defizite bei der Beleuchtung
Der ACE hat in einer umfangreichen Stichprobe insgesamt 9.781 Radfahrende in 25 Städten erfasst. Die Ergebnisse sind alarmierend: Rund ein Fünftel (22 Prozent) der Radler fuhr mit unzureichender oder komplett fehlender Beleuchtung. Davon waren 10 Prozent ganz ohne Licht unterwegs, weitere 12 Prozent nur teilweise beleuchtet – also entweder mit Vorder- oder Rücklicht.
Positiv zu bewerten ist, dass 78 Prozent der erfassten Radfahrer mit vorschriftsmäßiger Beleuchtung fuhren. Dennoch zeigt die Studie, dass noch viel Aufklärungsbedarf besteht, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Eine korrekte Beleuchtung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern schützt auch vor Unfällen und erhöht die Sichtbarkeit in der Dunkelheit. Radfahrer sollten daher regelmäßig ihre Beleuchtung überprüfen und bei Bedarf nachrüsten.



