Balkon-Frühjahrsputz in München: So wird die Terrasse frühlingsfit
Der Frühling steht vor der Tür und damit die perfekte Zeit, Balkon oder Terrasse nach den Wintermonaten wieder in Schuss zu bringen. In München gibt es dabei einige Besonderheiten zu beachten - von rechtlichen Fragen bis zu praktischen Tipps für die Bepflanzung.
Gründliche Reinigung als erster Schritt
Zunächst sollte der Balkon- oder Terrassenboden gründlich gereinigt werden. Fliesen benötigen eine Fugenreinigung, während bei Steinplatten oft Unkraut und Moos entfernt werden müssen. Für hartnäckige Verschmutzungen kann ein Hochdruckreiniger hilfreich sein.
Bei Sichtschutzvorrichtungen aus Stoff, Kunststoff oder Bambus gilt: Leichte Verschmutzungen abwaschen und auf Witterungsschäden prüfen. Ein Sichtschutz ist bis zur Höhe der Balkonbrüstung zulässig, sofern er mit der Fassadengestaltung vereinbar ist.
Rechtliche Aspekte bei Blumenkästen
Besonders wichtig in München sind die rechtlichen Bestimmungen zur Anbringung von Blumenkästen. Das Amtsgericht München entschied bereits 2000, dass Blumenkästen auch außerhalb des Balkons angebracht werden dürfen. Allerdings muss der Mieter für eine sichere Befestigung sorgen.
Wichtig: Sollte trotz sicherer Anbringung ein Blumenkasten herabfallen und Personen verletzen, kann der Mieter mit Schadensersatzforderungen und unter Umständen mit einem Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt werden.
Die richtigen Pflanzen für den März
Für die Bepflanzung im März eignen sich besonders frostunempfindliche Frühjahrsblüher. Dazu gehören:
- Tulpen
- Krokusse
- Narzissen (Osterglocken)
- Schlüsselblumen
- Hyazinthen
- Stiefmütterchen
- Hornveilchen
- Rosenprimeln
Zwiebelpflanzen wie Tulpen oder Hyazinthen müssen bereits im Herbst angepflanzt werden. Alternativ können Frühblüher auch im Blumenladen gekauft und direkt auf dem Balkon gepflanzt werden.
Taubenprobleme auf Münchner Balkonen
In einer Großstadt wie München sind Tauben allgegenwärtig. Das Amtsgericht Hanau entschied, dass Vermieter weder den Balkon reinigen müssen noch Mieter die Miete mindern dürfen, wenn Taubenkot den Balkon verunreinigt.
Gewaltlose Methoden zur Taubenabwehr umfassen:
- Optische Maßnahmen wie Vogelattrappen, aufgehängte CDs oder Windräder
- Haptische Systeme wie Netze oder Spikes (hier sollte der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden)
Wichtig: Tauben sind Lebewesen und dürfen nicht verletzt oder getötet werden. Bei bereits gebauten Nestern sollte sofort mit Handschuhen und Atemmaske gehandelt werden.
Was auf dem Balkon erlaubt ist
Balkone gehören zur angemieteten Wohnung, daher gelten ähnliche Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. Erlaubt sind:
- Möbel wie Stühle, Tische und Bänke
- Sonnenschirme (genehmigungsfrei)
- Wäschetrocknen auf Wäscheständern oder -leinen
- Grillen, solange Nachbarn nicht wesentlich beeinträchtigt werden
Das Landgericht München I entschied, dass Grillen auf Balkon oder Terrasse erlaubt ist, wenn Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich gestört werden. Elektro- oder Gasgrills sind hier oft die bessere Wahl.
Dekorationen sind erlaubt, solange sie andere Mieter nicht stören. Zu grelle Beleuchtung oder große Fahnen, die darunterliegende Balkone verdecken, sind nicht gestattet.



