Neuer Gesetzentwurf: Bundesregierung will Mietpreisbremse verschärfen und Umgehungen stoppen
Bundesregierung will Mietpreisbremse verschärfen

Bundesregierung plant Verschärfung der Mietpreisbremse

Seit der Einführung der Mietpreisbremse vor elf Jahren hat sich die Situation auf dem deutschen Wohnungsmarkt dramatisch verschärft. Obwohl knapp die Hälfte aller Mieterhaushalte in Städten mit Mietpreisbremse lebt, werden die gesetzlichen Vorgaben häufig umgangen. Die Bundesregierung unter Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese Praxis eindämmen soll.

Fünf konkrete Maßnahmen für mehr Mieterschutz

Der neue Gesetzentwurf sieht fünf wesentliche Verbesserungen vor, die sowohl verzweifelte Mietsuchende als auch seriöse Vermieter unterstützen sollen:

1. Möblierte Wohnungen: In manchen Großstädten wird mittlerweile ein Drittel aller Wohnungen als möbliert angeboten – oft zu doppelt so hohen Preisen wie unmöblierte Wohnungen. Künftig muss der Möblierungsanteil an der Miete im Vertrag deutlich gekennzeichnet werden. Eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete gilt als verhältnismäßig, höhere Zuschläge sind nur bei nachweislich höherem Zeitwert der Möbel zulässig.

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2. Kurzzeitmietverträge: Bisher gilt die Mietpreisbremse nicht für Kurzzeitmietverträge. Diese Ausnahme soll erhalten bleiben, jedoch dürfen solche Verträge maximal sechs Monate dauern. Kettenkurzzeitverträge, bei denen durch wiederholte kurzfristige Verträge die Mietpreisbremse umgangen wird, werden explizit verboten.

3. Indexmieten: Besonders bei größeren Vermietungsgesellschaften haben Indexmieten in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Künftig sollen jährliche Mietsteigerungen durch Indexmieten auf maximal 3,5 Prozent begrenzt werden – unabhängig von der tatsächlichen Inflationsrate.

4. Schutz vor Zwangsräumung: Mieter, die ihre Miete nicht pünktlich gezahlt haben, erhalten einen einmaligen Freischuss. Wenn sie binnen zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage ihre Mietschulden komplett begleichen, wird die Kündigung unwirksam. Im Jahr 2024 verloren rund 32.000 Haushalte durch Zwangsräumung ihre Wohnung.

5. Vereinfachte Modernisierungen: Mieterhöhungen wegen Modernisierung werden für Vermieter erleichtert. Die Grenze für vereinfachte Verfahren wird von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben. Allerdings gelten weiterhin gesetzliche Obergrenzen und Kappungsgrenzen, und Vermieter müssen detailliert auflisten, wofür das Modernisierungsgeld verwendet wurde.

Hintergrund: Steigende Mieten trotz gesetzlicher Regelungen

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: In den 14 größten kreisfreien Städten sind die Mieten nach Angaben des Bundesbauministeriums um über 50 Prozent gestiegen – weit stärker als die Inflation. Der Anteil der Kaltmiete an den Haushaltseinkommen der Mieterhaushalte nähert sich den 30 Prozent. Gleichzeitig stiegen die Verkaufspreise für Gebrauchtimmobilien allein von 2017 bis 2022 um jährlich 7,6 Prozent.

Ursprünglich war die Mietpreisbremse als temporäres Instrument gedacht, das helfen sollte, bis genug neue Wohnungen gebaut würden. Doch dieses Konzept hat nicht funktioniert. Elf Jahre nach Einführung ist die Zahl der betroffenen Kommunen auf über 600 gestiegen, und auf dem Wohnungsmarkt ist noch keine Entlastung zu erwarten.

Verschärfte Strafen für Mietwucher

Parallel zum neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung köchelt im Bundesrat seit 2019 ein Gesetzentwurf der Länder Bayern, Berlin, Hamburg und Bremen, der der Mietpreisbremse einen deutlich verschärften Mietwucherparagrafen zur Seite stellen will. Solcher Mietwucher soll künftig einfacher nachgewiesen werden können, und die maximalen Bußgelder sollen von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht werden.

Erste Erfolge zeigen sich bereits: Der Bezirk Berlin-Friedrichshain hat vor wenigen Monaten erstmals rechtskräftig eine Geldbuße von mehr als 20.000 Euro wegen Mietwuchers gegen eine Vermieterin verhängt. Zusätzlich musste sie mehr als 20.000 Euro an zu viel gezahlter Miete an die Mieterin erstatten.

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Ausblick: Mehr Bauen und bessere Regulierung

Experten betonen, dass neben der Verschärfung der Mietpreisbremse auch der Wohnungsbau vorangetrieben werden muss. „Den seriösen Vermietern das Bauen erleichtern und die unseriösen aus dem Verkehr ziehen – nur so kann privater Wohnungsbau in der sozialen Marktwirtschaft funktionieren“, so die Einschätzung von Fachleuten. Die Bundesregierung zählte Ende 2024 rund 440.000 wohnungslose Menschen, die von staatlichen Stellen untergebracht werden mussten – ein deutliches Zeichen für die Dringlichkeit des Problems.

Wenn es mit der nachgeschärften Mietpreisbremse gelingt, die schlimmsten Auswüchse auf dem Mietwohnungsmarkt einzudämmen, wäre das ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig müssen Bund, Länder und Gemeinden mit einfacheren Regeln für den Wohnungsbau nachlegen, um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.