Grüne fordern fünfjähriges Eigenbedarfsverbot nach Mietpreisbremse-Durchsetzung
In der hitzigen Debatte über steigende Mietpreise und knappen Wohnraum bringen die Grünen einen radikalen Vorschlag auf den Tisch: Sie wollen Kündigungen wegen Eigenbedarfs unter bestimmten Bedingungen für volle fünf Jahre verbieten. Dieser Vorstoß zielt darauf ab, der wachsenden Angst von Mietern in angespannten Wohnungsmärkten entgegenzuwirken und ihnen mehr Sicherheit zu geben.
Schutz für Mieter, die ihre Rechte wahrnehmen
Konkret schlagen die Grünen vor, dass Vermietern eine Eigenbedarfskündigung für die Dauer von fünf Jahren untersagt werden soll, wenn ihr Mieter zuvor erfolgreich die Mietpreisbremse durchgesetzt hat. Über diesen Vorschlag der Grünenfraktion wird der Bundestag voraussichtlich am kommenden Freitag beraten.
„Das nimmt Mieterinnen und Mietern die Angst, ihre Rechte einzufordern“, betont die Grünenabgeordnete Hanna Steinmüller. Sie argumentiert, dass für ehrliche Vermieterinnen und Vermieter eine solche Regelung keine Einschränkung darstelle, denn „wer sich an die Regeln hält, kann weiterhin berechtigten Eigenbedarf anmelden“.
Bisher müssen Vermieter für eine Eigenbedarfskündigung ein berechtigtes Interesse nachweisen, etwa die Nutzung der Wohnung für ein Kind oder die Eltern. Der Grünenvorschlag würde diese Möglichkeit temporär aussetzen, wenn Mieter zuvor rechtliche Schritte wegen Verstößen gegen die Mietpreisbremse unternommen haben.
Kritik an bestehenden Reformplänen
Die Grünen halten den aktuellen Reformentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für deutlich zu zahm. Dieser sieht unter anderem engere Leitplanken für Kurzzeit-Mietverträge und Indexmieterhöhungen vor, geht den Grünen aber nicht weit genug.
Die Mietpreisbremse sei „löchrig wie ein Schweizer Käse“, kritisiert Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen. Die Vorschläge Hubigs stellten lediglich „das absolute Minimum“ dessen dar, was notwendig wäre, um hohen Mieten entgegenzuwirken.
Hubigs Entwurf enthält eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten für die Dauer von Kurzzeit-Mietverhältnissen, die von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Für Indexmietverträge, bei denen sich die Steigerung an der Entwicklung der Verbraucherpreise orientiert, soll eine Grenze von maximal 3,5 Prozent der bisherigen Nettokaltmiete pro Jahr gelten.
Ausweitung der Mietpreisbremse gefordert
Neben dem Eigenbedarfsverbot fordern die Grünen auch eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf das gesamte Bundesgebiet. Aktuell gilt sie nur in Regionen, die als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen sind.
Bei Neuvermietung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender Modernisierung, für ältere Verträge und bei Kurzzeitvermietung.
Die Diskussion über die Mietreform findet vor dem Hintergrund steigender Ausgaben für Wohnungen und eines weiterhin angespannten Wohnungsmarktes statt. In der Koalition wird intensiv darüber beraten, wie die Mietpreisbremse besser durchgesetzt und Mieter umfassender geschützt werden können.
Das Bundesjustizministerium hat seinen Reformvorschlag bereits veröffentlicht, doch die Union hat noch Beratungsbedarf angemeldet. Die Grünen drängen mit ihrem Vorstoß auf deutlich stärkere Maßnahmen zum Schutz von Mietern in ganz Deutschland.



