Hohe Mieten in Güstrow: Bürgermeister lehnt Mietspiegel als zu teuer ab
Wer derzeit in Güstrow eine Wohnung sucht, stößt schnell auf überraschend hohe Preise. Nettokaltmieten von bis zu 16 Euro pro Quadratmeter werden in der Barlachstadt verlangt. Eine verlässliche Orientierung für Mieter fehlt jedoch, denn einen Mietspiegel gibt es in der Kommune nicht. Dieser würde eigentlich Transparenz auf dem Wohnungsmarkt schaffen und Mieter vor überhöhten Forderungen schützen.
Bürgermeister argumentiert mit Kosten und fehlender Verbindlichkeit
Bürgermeister Sascha Zimmermann lehnt die Erstellung eines Mietspiegels entschieden ab. „Die Erstellung sowie die jährlichen Überarbeitungen sind eine sehr verwaltungsintensive und kostspielige Aufgabe, die unverhältnismäßig ist“, begründet er. In Gemeinden wie Güstrow mit weniger als 50.000 Einwohnern sei ein Mietspiegel nicht verpflichtend, und ein einfacher Mietspiegel sei ohnehin nicht bindend. Das bedeute, dass Vermieter und Mieter nicht verpflichtet seien, sich an die angegebenen Werte zu halten.
Zimmermann sieht sogar ein Risiko: Ein qualifizierter Mietspiegel, der nach strengeren Maßgaben erstellt wird, könne das aktuell hohe Mietniveau bei Neubauten und im Bestand bestätigen – und damit die Grundlage für weitere Erhöhungen schaffen. „Günstige Mietpreise wird es dauerhaft nur geben, wenn es ein breites Angebot an Wohnungen gibt. Wir müssen also das Bauen von Wohnraum fördern“, so der Bürgermeister.
Mieterbund betont Bedeutung für Transparenz und Schutz
Kai-Uwe Glause, Geschäftsführer des Rostocker Mieterbundes, stimmt zwar zu, dass zusätzlicher Wohnungsbau in Güstrow notwendig ist – vor allem im sozialen oder bezahlbaren Segment. Gleichzeitig betont er die Bedeutung eines Mietspiegels. „Ein Mietspiegel, egal ob einfach oder qualifiziert, gilt immer als verlässliches Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete“, führt er aus.
Mieter müssten Erhöhungen dann nur im Rahmen der ausgewiesenen Mieten zustimmen. Bei Neuvermietungen könne ein Mietspiegel relevant sein: Liege die vereinbarte Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, könne dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Mehr als 50 Prozent darüber wäre sogar Mietwucher und damit eine Straftat. Glause widerspricht auch der Darstellung, Mietspiegel müssten jährlich neu erstellt werden. Einfache Mietspiegel sollen nach zwei Jahren angepasst, qualifizierte nach zwei Jahren fortgeschrieben werden.
Diskussion um Mietpreisbremse und bezahlbaren Wohnraum
Kai-Uwe Glause widerspricht zudem der Aussage des Bürgermeisters, dass die Mietpreisbremse in kleineren Gemeinden wie Güstrow nicht automatisch anwendbar sei. „In Güstrow gilt die Mietpreisbremse nur deshalb nicht, weil die Landesregierung sie nur für zehn andere Gemeinden erlassen hat, von denen acht sogar kleiner sind als Güstrow“, erklärt er. Dazu gehören Orte wie Rerik, Kühlungsborn und Graal-Müritz.
Damit bleibt die Frage offen, ob ein Mietspiegel in Güstrow mehr Transparenz schaffen oder lediglich ein ohnehin hohes Preisniveau dokumentieren würde. Klar ist: Die Diskussion um bezahlbaren Wohnraum wird die Stadt weiter beschäftigen. Die Debatte zwischen Verwaltungseffizienz und Mieterrechten zeigt, wie komplex die Suche nach Lösungen auf dem angespannten Wohnungsmarkt ist.



