Ifo-Studie enthüllt: Möbliertes Wohnen auf Zeit ist Nischenphänomen
Das Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung hat in einer aktuellen Untersuchung den Anteil möblierter Wohnungen, die auf Zeit vermietet werden, am gesamten deutschen Mietmarkt auf höchstens 0,8 Prozent geschätzt. Diese Erkenntnis kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Bundesregierung unter Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) strengere Regeln für dieses Segment plant, um mögliche Umgehungen der Mietpreisbremse zu verhindern.
Entwicklung in deutschen Großstädten zeigt gemischtes Bild
Laut den Berechnungen des Münchner Instituts wuchs das Segment des möblierten Wohnens auf Zeit in den größten deutschen Städten zwischen 2012 und 2016 etwas stärker als der gesamte Mietmarkt. In den folgenden Jahren bis 2025 entwickelte es sich jedoch parallel zum Gesamtmarkt. Die Autoren der Studie betonen, dass die Bedeutung dieser Wohnform häufig überschätzt wird, da zeitlich begrenzt vermietete Wohnungen häufiger inseriert werden als dauerhaft mietbare Objekte.
Berlin verzeichnet den stärksten Anstieg: Während in Hamburg und München ein leichtes Wachstum zu beobachten war und das Angebot in Köln konstant blieb, stieg die Zahl der möblierten Zeitwohnungen in Berlin deutlich an. Hier wuchs das Segment zwischen 2012 und 2025 stärker als das Mietangebot insgesamt. Mieterverbände und Fachleute beobachten in der Hauptstadt eine Zunahme dieser Praxis, da Vermieter damit höhere Profite als bei regulärer Vermietung erzielen können.
Regulierungspläne der Bundesregierung im Fokus
Die Bundesregierung plant eine Reform des Mietrechts, um Mieterinnen und Mieter vor hohen Mietkosten zu schützen. Hubigs Vorschläge sehen bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch eine zeitliche Höchstgrenze von sechs Monaten vor. Zudem soll der Möblierungszuschlag künftig als angemessen gelten, wenn er bei voll ausgestattetem Wohnraum fünf Prozent der Nettokaltmiete nicht übersteigt. Diese Pläne zielen darauf ab, Missbrauch zu verhindern, insbesondere in Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt.
Die Mietpreisbremse, die 2015 eingeführt wurde, erlaubt bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens eine Erhöhung auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent. Verstöße können zu Mietreduzierungen führen.
Studie im Auftrag von Wunderflats erstellt
Der Forschungsbericht mit dem Titel „Ökonomische Einordnung flexibler Wohnformen“ wurde im Auftrag des Berliner Unternehmens Wunderflats erstellt, das möblierte Wohnungen für wenige Monate vermittelt. Das Ifo-Institut wertete auch Daten von Anbietern aus, die ihre Wohnungen über diese Plattform vermieten. Als Hauptgründe für die befristete Vermietung nannten diese:
- Vermeidung von Risiken, die mit dauerhaften Mietverhältnissen verbunden sind
- Flexibilität für den Eigenbedarf
Die Studie kommt zu dem Schluss, dass sich aus dem Anstieg der Zahl befristet vermieteter möblierter Wohnungen keine klare Ausweichreaktion auf die Mietpreisbremse ablesen lässt, da die Entwicklung in den Großstädten unterschiedlich verlief. Trotz der politischen Debatte bleibt das möblierte Wohnen auf Zeit ein kleines Segment des deutschen Mietmarkts.



