Neuer Gesetzentwurf: Bricht für Deutschlands Mieter bald eine bessere Zeit an?
Neuer Gesetzentwurf: Bessere Zeiten für Mieter?

Neuer Gesetzentwurf: Bricht für Deutschlands Mieter bald eine bessere Zeit an?

Seit der Einführung der Mietpreisbremse vor elf Jahren hat sich die Lage für viele Mieter in Deutschland kaum verbessert. Obwohl knapp die Hälfte aller Mieterhaushalte in Städten und Gemeinden lebt, in denen diese Regelung gilt, wird sie oft umgangen. Die Bundesregierung will nun mit einem neuen Gesetzentwurf gegensteuern und die schlimmsten Auswüchse eindämmen.

Die Herausforderungen der bestehenden Mietpreisbremse

Ursprünglich als temporäres Instrument gedacht, sollte die Mietpreisbremse den Wohnungsmangel abfedern, bis genug neue Wohnungen gebaut sind. Doch dieses Konzept hat nicht funktioniert. Die Zahl der betroffenen Kommunen ist auf über 600 gestiegen, und in den 14 größten kreisfreien Städten sind die Mieten laut Bundesbauministerium um mehr als 50 Prozent gestiegen – weit über der Inflation. Der Anteil der Kaltmiete an den Haushaltseinkommen nähert sich den 30 Prozent, während die Verkaufspreise für Gebrauchtimmobilien weiter anziehen.

Fünf Verbesserungen im neuen Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht fünf konkrete Maßnahmen vor, um Mieter besser zu schützen und unseriöse Praktiken einzudämmen.

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  1. Möblierte Wohnungen: Um die Umgehung der Mietpreisbremse durch möblierte Angebote einzudämmen, muss der Möblierungsanteil an der Miete künftig klar gekennzeichnet werden. Eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete gilt als verhältnismäßig, höhere Zuschläge sind nur bei nachweislichem Zeitwert der Möbel erlaubt.
  2. Kurzzeitmietverträge: Bislang gilt die Mietpreisbremse nicht für Kurzzeitmieten. Künftig dürfen solche Verträge maximal sechs Monate dauern, um unter diese Ausnahme zu fallen. Kettenkurzzeitverträge werden verboten.
  3. Indexmieten: Besonders bei größeren Vermietungsgesellschaften populär, sollen Indexmieten künftig auf jährliche Steigerungen von maximal 3,5 Prozent begrenzt werden – unabhängig von der Inflation.
  4. Schutz bei Mietrückständen: Mieter, die ihre Miete nicht pünktlich zahlen, erhalten einen einmaligen Freischuss. Bei vollständiger Begleichung der Schulden binnen zwei Monaten nach einer Räumungsklage wird die Kündigung unwirksam. Dies könnte die Zahl der Zwangsräumungen reduzieren.
  5. Vereinfachte Mieterhöhungen bei Modernisierung: Die Grenze für vereinfachte Mieterhöhungen nach Modernisierungen wird von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben. Vermieter müssen jedoch transparent darlegen, wofür das Geld ausgegeben wurde, und gesetzliche Obergrenzen bleiben bestehen.

Hintergrund und politische Entwicklungen

Seit 2019 liegt ein Gesetzentwurf der Länder Bayern, Berlin, Hamburg und Bremen im Bundesrat, der einen verschärften Mietwucherparagrafen vorsieht. Bislang wurde ein schärferes Mietrecht vom FDP-Justizministerium verhindert. Die neue SPD-Bundesjustizministerin Hubig treibt nun die Reform voran. Ein Beispiel aus Berlin-Friedrichshain zeigt, dass Mietwucher bereits bestraft werden kann: Eine Vermieterin musste über 40.000 Euro Bußgeld und Rückzahlungen leisten.

Ausblick und notwendige Maßnahmen

Während die geplante Reform wichtige Schritte zur Eindämmung von Mietwucher und Umgehungen setzt, betonen Experten, dass auch der Wohnungsbau gefördert werden muss. Nur durch einfachere Regeln für seriöse Vermieter und konsequente Bestrafung unseriöser Akteure kann der private Wohnungsbau in der sozialen Marktwirtschaft funktionieren. Die Bundesregierung zählte Ende 2024 rund 440.000 wohnungslose Menschen, was die Dringlichkeit unterstreicht.

Insgesamt könnte die nachgeschärfte Mietpreisbremse dazu beitragen, die schlimmsten Auswüchse auf dem Mietwohnungsmarkt einzudämmen und Mieter besser zu schützen. Doch langfristig sind auch verstärkte Bauaktivitäten nötig, um das Wohnungsangebot zu erhöhen und Preise nachhaltig zu stabilisieren.

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