Sonntags bohren im Mietshaus: Wann es erlaubt ist und wann Kündigung droht
Sonntags bohren: Regeln für Mieter und Eigentümer

Ruhestörung am Sonntag: Dürfen Mieter wirklich bohren?

Der Sonntag gilt traditionell als Tag der Ruhe – besonders in Mietshäusern, wo Nachbarn Tür an Tür leben. Doch was passiert, wenn genau an diesem Tag dringende Heimwerkerarbeiten anstehen und der Bohrer zum Einsatz kommen soll? Viele fragen sich, ob das überhaupt erlaubt ist oder ob man damit den Frieden im Haus gefährdet.

Bohren am Sonntag: Diese gesetzlichen und hausinternen Regeln gelten

Ein pauschales Verbot für Bohrarbeiten am Sonntag existiert nicht, wie bereits in verschiedenen Berichten dargestellt wurde. Der Lärmschutz fällt in Deutschland unter die Hoheit der Bundesländer, die entsprechende Vorgaben in ihren Immissionsschutzgesetzen festlegen. Dabei ähneln sich die Regelungen in den meisten Regionen: Der Sonntag wird allgemein als Ruhetag anerkannt, an dem laute Tätigkeiten wie Bohren möglichst vermieden werden sollten.

Entscheidend ist jedoch häufig die jeweilige Hausordnung. In diesem Dokument wird genau festgehalten, wann Lärm erlaubt ist und wann nicht. Manche Hausordnungen listen sogar explizit auf, welche handwerklichen Arbeiten zu welchen Zeiten durchgeführt werden dürfen. Mieter sollten daher stets einen Blick in ihre Hausordnung werfen, um Konflikte mit Nachbarn von vornherein zu vermeiden.

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Wann eine Kündigung des Mietvertrags drohen kann

Zunächst führt unerlaubtes Bohren am Sonntag meist nur zu Ärger mit den Nachbarn. Wer jedoch wiederholt gegen die festgelegten Ruhezeiten verstößt, riskiert ernsthafte Konsequenzen. Anja Franz vom Mieterverein München erklärt dazu: „Wenn man sich wiederholt nicht an die Ruhezeiten hält, kann der Vermieter abmahnen und bei weiterer Störung sogar fristlos kündigen.“

Das bedeutet im Klartext: Wer regelmäßig sonntags bohrt und dabei die Vorgaben der Hausordnung ignoriert, gefährdet im schlimmsten Fall seinen gesamten Mietvertrag. Sonderregeln für Ausnahmen gibt es dabei nicht. Wer dennoch aus dringenden Gründen am Sonntag bohren muss, sollte im Vorfeld das Gespräch mit den Nachbarn suchen und die Situation erklären. Umgekehrt ist auch gegenseitiges Verständnis wichtig, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten.

Was gilt für Eigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften?

Auch Eigentümer, die in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leben, sind nicht von den Lärmregeln befreit. Zwar gibt es hier keinen Vermieter, der eingreifen könnte, doch die Rücksichtspflicht gegenüber den Mitbewohnern bleibt bestehen.

Fühlt man sich durch Bohrgeräusche gestört, sollte zunächst das direkte Gespräch mit dem Verursacher gesucht werden. Bleibt dieser uneinsichtig, kann nach § 862 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine Unterlassung verlangt werden. Im äußersten Fall ist sogar eine Anzeige wegen Ruhestörung möglich. In der Praxis wird jedoch meist die Hausverwaltung informiert, die dann dafür sorgen muss, dass es zu keinen weiteren Störungen kommt.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Bohren am Sonntag ist zwar nicht grundsätzlich verboten, sollte aber mit Bedacht und Rücksicht auf die Nachbarn erfolgen. Die Hausordnung und die landesspezifischen Gesetze geben hier den Rahmen vor, dessen Einhaltung für ein friedliches Miteinander unerlässlich ist.

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