Berliner Arzt wegen Angriffs auf Pfleger seiner Mutter zu Geldstrafe verurteilt
Ein 55-jähriger Arzt ist vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt worden. Der Mediziner hatte im September 2024 einen Pfleger seiner 87-jährigen Mutter in einer Wohngemeinschaft in Berlin-Schöneberg attackiert, indem er mit der Fußstütze eines Toilettenstuhls mindestens dreimal auf den 57-jährigen Pfleger einschlug. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Situation als "provokativ", was den Kontext der Gewalttat erklärte.
Hintergrund des Vorfalls im Pflegeheim
Der Vorfall ereignete sich, als der Arzt seine Mutter besuchte und im Krankenzimmer übernachten wollte. Als der Pfleger im Spätdienst seine übliche Pflegeroutine durchführen wollte, eskalierte die Situation zu einem Streit. Der Pfleger gab vor Gericht an, dass der Angeklagte sich bezüglich der Pflege "Sachen angemaßt" habe, indem er die Frau ohne technische Hilfsmittel aus dem Bett hob. "Ich habe ihm erklärt, dass ich die Pflegepflicht und die Verantwortung habe", so der 57-Jährige, der daraufhin die Gewalt erlitt.
Folgen und gerichtliche Entscheidung
Der Arzt, der nach eigenen Angaben seit Jahren seine Mutter pflegt und nicht mehr in seinem Beruf tätig ist, gestand die Schläge und zeigte Reue. "Ich bereue sie zutiefst", erklärte er und führte aus, dass es vor der Gewalt zu Provokationen gekommen sei – "da habe ich einen beliebigen Gegenstand gegriffen". Der Pfleger erlitt dabei eine Platzwunde am Hinterkopf, und der Arzt erhielt nach der Tat ein Hausverbot.
In der Verhandlung forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung, während der Verteidiger auf eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen plädierte. Das Gericht verhängte schließlich eine Strafe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro und wertete den Fall als juristisch minder schwer, da der Angeklagte nicht vorbestraft war und in einer emotional aufgeladenen Situation handelte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



