Bewährungsstrafe für Kinderpsychiater Winterhoff: Gericht urteilt über Medikamentenverordnung
Bewährungsstrafe für Kinderpsychiater Winterhoff verhängt

Bewährungsstrafe für Kinderpsychiater Winterhoff: Gericht urteilt über Medikamentenverordnung

Das Bonner Landgericht hat den bekannten Kinderpsychiater und Sachbuchautor Michael Winterhoff wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 71-Jährige wurde für schuldig befunden, in sieben Fällen vorsätzliche Körperverletzung sowie fahrlässige Körperverletzung begangen zu haben. Dieses Urteil fiel deutlich milder aus als die Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Gericht sieht ärztliche Überzeugung statt böswilliger Absicht

Die Richterin betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass Winterhoff das umstrittene Psychopharmakon Pipamperon zur Dauerbehandlung von Kindern und Jugendlichen verordnet habe. Anders als von der Anklage behauptet, habe er dies jedoch nicht mit der Absicht getan, Patienten zu schädigen. „Der Angeklagte handelte aus seiner ureigenen ärztlichen Überzeugung und in heilender Absicht“, erklärte die Richterin. Das Gericht stellte klar, dass Winterhoff Nebenwirkungen des Medikaments vermeiden wollte und Einwilligungen von den Sorgeberechtigten eingeholt hatte, wenn auch unter der irrigen Annahme einer ausreichenden Aufklärung.

Staatsanwaltschaft forderte fast vier Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich strengere Strafe gefordert: drei Jahre und neun Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Laut Anklage soll Winterhoff das Pipamperon ohne medizinische Notwendigkeit verordnet und die Sorgeberechtigten nicht über mögliche Nebenwirkungen informiert haben. Diese Vorwürfe wies der Psychiater während des Prozesses entschieden zurück. Seine Verteidiger plädierten auf Freispruch und betonten seine langjährige ärztliche Tätigkeit.

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Urteil noch nicht rechtskräftig

Das nun verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann möglicherweise noch angefochten werden. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die komplexe Abwägung zwischen ärztlichem Handeln und strafrechtlicher Verantwortung. Die Verhandlung hat bundesweit Aufmerksamkeit erregt und wirft Fragen zur Verschreibungspraxis von Psychopharmaken bei Minderjährigen auf. Die Bewährungsstrafe reflektiert die Einschätzung des Gerichts, dass Winterhoff ohne böswillige Motive gehandelt hat, jedoch in seiner Aufklärungspflicht versagte.

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