Klinik-Fehler bei Geburt: Kind sitzt im Rollstuhl - Millionenentschädigung vor Gericht
Geburtsfehler: Kind im Rollstuhl - Millionenentschädigung

Schwerer Klinik-Fehler verändert Familienleben für immer

Ein dramatischer medizinischer Fehler während einer Geburt hat das Leben einer Familie aus der Mecklenburgischen Seenplatte unwiderruflich verändert. Am Landgericht Neubrandenburg verhandelt die Familie aktuell gegen die Versicherung des verantwortlichen Krankenhauses - und es geht um eine Entschädigungssumme in Millionenhöhe.

Aus normaler Geburt wurde lebenslange Behinderung

„Es wäre eine normale Geburt gewesen, aber es kam zu einem schweren Sauerstoffmangel“, schildert die Mutter im Zivilverfahren vor Gericht. Die heute sechsjährige Tochter musste damals reanimiert werden und trägt bleibende Schäden davon. Zwei unabhängige medizinische Gutachten bestätigen laut Informationen des Nordkurier, dass das Krankenhaus im Osten Mecklenburg-Vorpommerns „grob fahrlässig“ gehandelt habe.

Das Mädchen sitzt seither im Rollstuhl und benötigt rund um die Uhr Betreuung. Unvorhersehbare epileptische Anfälle, künstliche Ernährung und fehlende Sprachfähigkeit bestimmen den Alltag der Sechsjährigen. Trotz dieser schweren Einschränkungen hat das Kind für jeden freundlichen Gruß ein bezauberndes Lächeln parat - auch im Gerichtssaal für Richter Christian Weidlich und seine Kollegen.

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Fünf Millionen Euro als Vergleichsvorschlag

Die Kammer des Landgerichts hat die vorliegenden Gutachten und Analysen intensiv ausgewertet. „Wenn wir einen Vorschlag machen sollen, wären wir bei etwa fünf Millionen Euro, die noch zu zahlen wären“, erklärt Richter Weidlich. Diese Summe basiert auf Hochrechnungen des lebenslangen Pflegeaufwands bei einer geschätzten Lebenserwartung von etwa 40 Jahren.

Der Richter betont: „Das ist eine rein rechnerische Größe, jedes Schicksal ist natürlich individuell.“ Ein solcher Vergleich hätte den Vorteil, dass mit einer Einmalzahlung alle Ansprüche der Familie als abgegolten gelten könnten. Bereits 500.000 Euro Schmerzensgeld wurden überwiesen.

Versicherung bietet maximal zwei Millionen

Die Anwältin der Klinikversicherung zeigt sich von der Forderung überrascht. Es handele sich um die höchste Schadensersatzsumme bei Medizinstreits seit Jahren am Landgericht Neubrandenburg. Die Haftpflichtversicherung der Klinik wäre zwar an einer Einmalzahlung interessiert, um ständige Geldforderungen mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, könne jedoch maximal zwei Millionen Euro anbieten - inklusive des bereits gezahlten Schmerzensgeldes.

Familie kämpft mit Alltagsherausforderungen

Die Eltern schildern vor Gericht die enormen Belastungen: „Wir wissen wegen der vielen Anträge und Probleme bald nicht mehr ein und aus“, erklärt die Mutter, die selbst als Krankenschwester arbeitet. Der Vater musste aus gesundheitlichen Gründen seine Berufstätigkeit aufgeben.

Aufgrund von Platzmangel ist die Familie kürzlich von ihrer Wohnung in ein Haus in einem Dorf umgezogen, um allen drei Kindern gerecht zu werden. Das Mädchen im Rollstuhl versteht sich trotz der schweren Behinderung ausgezeichnet mit seinen Geschwistern und ist der erklärte Liebling des Großvaters.

Erst nach langem Kampf erhielt die Familie eine Eins-zu-Eins-Betreuung für sechs Stunden täglich durch das Sozialamt genehmigt. „Wir wollen auf jeden Fall, dass unser Kind auch abgesichert ist, wenn wir mal nicht mehr da sind“, betont der Vater vor Gericht.

Gericht drängt auf Vergleich - Versicherung widerspricht

Das Landgericht regte einen Vergleich in Höhe von fünf Millionen Euro an, wovon 300.000 Euro bereits als Schmerzensgeld gezahlt wurden. Richter Weidlich erklärte: „Damit wären ihnen zwar nicht alle Sorgen genommen, aber sie hätten eine Front weniger, an der sie kämpfen müssten.“

Doch die Kanzlei der beklagten Klinikversicherung hat diesem Vergleichsvorschlag inzwischen widersprochen. Das Landgericht muss nun Ende März eine Entscheidung fällen. In der Zwischenzeit richtet die Familie ihr neues Haus behindertengerecht ein und bewältigt täglich neue Herausforderungen bei der Betreuung der Sechsjährigen.

„Sie gibt uns aber auch viel Kraft“, sagt die Mutter beim Verlassen des Gerichtsgebäudes - ein Zeugnis ungebrochener Liebe trotz aller Widrigkeiten.

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