Urteil im Winterhoff-Prozess: Bonner Landgericht verkündet Entscheidung
Das Bonner Landgericht wird am heutigen Mittwoch um 12:00 Uhr das lang erwartete Urteil im Prozess gegen den bekannten Kinderpsychiater und Sachbuchautor Michael Winterhoff verkünden. Der 71-jährige Mediziner steht wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Kindern und Jugendlichen ohne medizinische Notwendigkeit ein ruhigstellendes Psychopharmakon verordnet zu haben. Winterhoff bestreitet diese schwerwiegenden Vorwürfe nachdrücklich und betont, stets im Interesse seiner Patienten gehandelt zu haben.
Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe von fast vier Jahren
Die Anklagevertretung hat für den angeklagten Psychiater eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten beantragt. Dabei geht die Staatsanwaltschaft von einer mittelbaren Täterschaft aus, da Winterhoff die Medikamente zwar verordnete, diese aber nicht persönlich verabreichte. Die Anklage stützt sich auf die Behauptung, dass der Psychiater junge Patientinnen und Patienten teilweise über Jahre hinweg systematisch mit dem Neuroleptikum Pipamperon behandelt habe, obwohl dafür laut Anklage „keine Indikation im Rahmen der Zulassung des Medikaments bestanden“ habe.
Umstrittene Diagnose als Grundlage der Behandlung
Besonders kritisch betrachtet die Anklage die diagnostische Grundlage von Winterhoffs Behandlungen. Die Verordnungen sollen auf der umstrittenen Diagnose „frühkindlicher Narzissmus“ basiert haben, die in Fachkreisen kontrovers diskutiert wird. Zudem wird dem Psychiater vorgeworfen, die Sorgeberechtigten nicht umfassend über mögliche Nebenwirkungen und alternative Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt zu haben. Diese Punkte stehen im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung.
Verteidigung plädiert auf Freispruch
Die Verteidigung von Michael Winterhoff fordert hingegen einen vollständigen Freispruch. Winterhoffs Anwälte argumentieren, dass ihr Mandant stets mit dem primären Ziel gehandelt habe, seinen Patienten zu helfen, und das Medikament nicht standardmäßig oder leichtfertig verschrieben habe. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Angeklagten die grundlegende Unschuldsvermutung, die im deutschen Rechtssystem verankert ist.
Reduzierung der Anklagepunkte während des Prozesses
Ursprünglich war Winterhoff wegen 36 Fällen von gefährlicher Körperverletzung durch Beibringung von Gift angeklagt worden. Während des mehr als einjährigen Prozesses hat das Gericht jedoch 26 dieser Fälle abgetrennt, sodass im aktuellen Verfahren nur noch zehn Fälle verhandelt werden. Im November hatte die zuständige Richterin einen bedeutsamen rechtlichen Hinweis erteilt, wonach auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht kommen könnte.
Hintergrund des angeklagten Psychiaters
Michael Winterhoff behandelte als Psychiater viele Kinder und Jugendliche, die in Heimen untergebracht waren. Bundesweite Bekanntheit erlangte er jedoch vor allem als Autor von Erziehungsratgebern. Sein Bestseller „Warum unsere Kinder Tyrannen werden“ sorgte für kontroverse Diskussionen in der Öffentlichkeit. Zudem war Winterhoff regelmäßiger Gast in verschiedenen Talkshows, wo er seine pädagogischen Thesen vertrat.
Verfahrensverlauf und Nebenkläger
Im Laufe des Prozesses haben zahlreiche Zeugen und medizinische Gutachter ausführlich ausgesagt. Mehrere Nebenkläger, die sich dem Verfahren angeschlossen hatten, stellten Befangenheitsanträge gegen das Gericht, die jedoch allesamt abgelehnt wurden. Das verwendete Antipsychotikum Pipamperon wird normalerweise zur Behandlung von Schlafstörungen und Unruhezuständen eingesetzt. Laut Herstellerangaben sollte es Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nur unter besonderer Berücksichtigung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses verordnet werden.



