Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian am Landgericht Rostock sind am Donnerstag weitere Details bekannt geworden. Die Mutter des Jungen sagte als Zeugin aus, dass der Vater – ihr Ex-Partner – bereits einen Tag nach dem Verschwinden des Kindes die Angeklagte, seine Ex-Freundin, verdächtigt habe, mit der Tat in Verbindung zu stehen. Eine Freundin habe ihr dies berichtet, als Fabian noch vermisst wurde.
Vater äußerte Verdacht bei der Suche
Laut den Aussagen der Mutter soll der Vater am Samstag, den 11. Oktober, während der Suche nach dem Jungen in einem Waldstück gesagt haben: „Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass meine Ex etwas damit zu tun hat.“ Die 30-jährige Angeklagte war etwa vier Jahre mit dem Vater des Opfers liiert. Dieser habe die Beziehung am 13. August 2025 beendet. Gegenüber Fabians Mutter begründete er das wiedererwachte Interesse an seinem Sohn damit, dass er nun wieder mehr Zeit habe, da die Angeklagte nicht mehr über sein Leben bestimme.
Chatnachricht als mögliches Tatmotiv
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann der Angeklagten noch am 9. Oktober, einen Tag vor Fabians Verschwinden, per Chat mitteilte, dass er die Beziehung nicht wieder aufleben lassen wolle. Dies hätte den Kontakt zu Fabian gefährdet, den er nicht erneut verlieren wollte. Die Anklage sieht darin ein mögliches Tatmotiv. Die Frau aus einem Dorf südlich von Güstrow hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Rechtsmedizinische Erkenntnisse
Fabian wurde laut Obduktion am späten Vormittag des 10. Oktober 2025 an einem Wasserloch bei Klein Upahl erstochen. Anschließend wurde versucht, die Leiche durch Feuer zu beseitigen, was jedoch misslang. Die Kinderleiche wurde vier Tage nach dem Verschwinden entdeckt. Die Angeklagte soll der Polizei von diesen Details erzählt haben.
Versicherungen und Besuche im Gefängnis
Im Prozess wurde zudem bekannt, dass der Vater eine Lebensversicherung und die Mutter eine Unfallversicherung auf Fabian abgeschlossen hatten. Beide zahlten jeweils einen vierstelligen Betrag ein. Die Mutter gab an, keinen Kontakt mehr zum Vater zu haben, da ihr dies nicht guttue. Sie könne nicht verstehen, dass er weiterhin an Feiern teilnehme und die Angeklagte im Gefängnis besuche.



