Der Bundesrat hat am Freitag den neuen Regelungen zum verbesserten Schutz von Verbrauchern bei Kreditverträgen zugestimmt. Die Reform zielt darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und die Risiken einer Überschuldung zu verringern. Im Kern der Novelle stehen umfassendere und strengere Kreditwürdigkeitsprüfungen sowie ein erweiterter Schutz persönlicher Daten.
Erweiterter Anwendungsbereich
Die neuen gesetzlichen Vorgaben zum Verbraucherschutz gelten künftig nicht nur für klassische Kredite, sondern auch für Kleinkredite bis 200 Euro, Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten sowie zins- und gebührenfreie Kredite. Damit unterliegen Zahlungsmethoden wie „Jetzt kaufen, später bezahlen“ („Buy now, pay later“) nun den gleichen strengen Regeln wie herkömmliche Verbraucherkredite. In Zukunft muss auch bei diesen Angeboten die Kreditwürdigkeit des Kunden geprüft werden.
Schutz vor Überschuldung
Besonders jüngere Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch die Reform davor geschützt werden, bei der Nutzung vieler solcher Verträge den Überblick über ihre finanziellen Verpflichtungen zu verlieren und in eine Schuldenspirale zu geraten. Laut einer Umfrage der Finanzaufsicht Bafin hat bereits ein knappes Viertel der unter 30-Jährigen beim Online-Shopping mit der „Buy now, pay later“-Methode den Überblick über offene Rechnungen verloren. Die neuen Regeln sollen hier Abhilfe schaffen.
Verschärfte Kreditwürdigkeitsprüfung
Mit der Reform werden auch die Anforderungen an Kreditwürdigkeitsprüfungen gestrafft. Kredite dürfen künftig nur noch vergeben werden, wenn ihre Rückzahlung als wahrscheinlich gilt. Bei der Prüfung ist die Verwendung von Informationen aus sozialen Netzwerken sowie besonders sensibler Daten wie Gesundheitsdaten untersagt. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre und verhindert eine Diskriminierung.
Nachsichtspflicht der Kreditgeber
Kreditgeber werden zudem zur „Nachsicht“ gegenüber Kreditnehmern verpflichtet. Diese Nachsicht muss spätestens vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen greifen. Vor einer Kündigung des Vertrags sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern in finanziellen Schwierigkeiten eine Vertragsanpassung angeboten werden, etwa eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Stundung von Darlehensraten. Dadurch sollen unnötige Kündigungen und Zwangsvollstreckungen vermieden werden.
Die Reform des Verbraucherkreditrechts ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte der Verbraucher zu stärken und sie vor den Gefahren einer Überschuldung zu schützen. Der Bundesrat hat damit den Weg für mehr Transparenz und Fairness im Kreditgeschäft geebnet.



