EU beschließt Chip-Pflicht für Hunde und Katzen ab 2026
EU beschließt Chip-Pflicht für Hunde und Katzen

Das Europaparlament hat neue Vorschriften verabschiedet, die eine verpflichtende Kennzeichnung von Hunden und Katzen mittels Mikrochips vorsehen. Die Regelung, die noch formell von den EU-Staaten bestätigt werden muss, zielt darauf ab, den illegalen Handel mit Haustieren einzudämmen und den Tierschutz zu verbessern. Bereits im November hatten sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten auf die Grundzüge geeinigt.

Übergangsfristen für private Halter

Nach der formellen Bestätigung treten die Regeln mit mehrjährigen Übergangsfristen in Kraft. Für privat gehaltene Hunde gilt die Chip-Pflicht ab zehn Jahren nach Inkrafttreten, für Katzen ab 15 Jahren. Diese langen Fristen betreffen vor allem Tiere, die bereits in Haushalten leben. Verkäufer und Züchter hingegen müssen die Vorgaben bereits nach vier Jahren umsetzen: Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch gechippte Tiere verkauft werden. Eine Ausnahme gilt für Bauernhofkatzen.

Deutschland ohne allgemeine Chip-Pflicht

In Deutschland gibt es bisher keine flächendeckende Chip- und Registrierungspflicht für alle Hunde und Katzen. Allerdings haben viele Städte und Bundesländer bereits eigene Regelungen eingeführt. Die deutsche Abgeordnete Manuela Ripa, die im Umweltausschuss an dem Vorhaben mitwirkte, forderte die Bundesregierung auf, die Chip-Pflicht schon früher umzusetzen.

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Nationale Datenbank für Haustiere

Sobald die EU-Vorgaben endgültig gelten, werden alle Haustiere in einer nationalen Datenbank erfasst. Die EU-Länder tauschen diese Daten untereinander aus, sodass ein Tier leichter seinem Besitzer zugeordnet werden kann. Entläuft ein Hund im Urlaub, kann ihn das Tierheim im Ausland schneller zurückbringen. Gleichzeitig wird der illegale Handel erschwert, da es schwieriger wird, Tiere weiterzuverkaufen, die rechtswidrig gehalten oder in die EU gebracht wurden.

Artgerechte Haltung und Zuchtverbote

Verkäufer und Züchter sind künftig verpflichtet, ihre Tiere artgerecht zu halten – dies wird nun verbindlich festgeschrieben. Tiere mit sogenannten extremen Merkmalen dürfen nicht für die Zucht verwendet werden, wenn ein hohes Risiko für Leid besteht. Die genauen Definitionen hierfür legt die EU-Kommission gemeinsam mit Fachleuten bis Juli 2030 fest. Ein Beispiel sind Hunde mit sehr flachen Nasen, die häufig unter Atemnot leiden.

Milliardengeschäft mit Haustieren

In der EU leben nach offiziellen Zahlen über 72 Millionen Hunde und 83 Millionen Katzen. Der Handel mit diesen Tieren generiert jährlich rund 1,3 Milliarden Euro Umsatz. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, diesen Markt transparenter und tierschutzfreundlicher zu gestalten.

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