Neuer Entwurf zum GKV-Sparpaket: Bundesregierung lenkt bei Krankengeld ein
Die Bundesregierung hat in ihrem neuen Gesetzentwurf für das Sparpaket der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf eine allgemeine Kürzung des Krankengeldes verzichtet. Dies geht aus dem überarbeiteten Entwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. Ursprünglich war geplant, das Krankengeld generell auf das Niveau des Arbeitslosengeldes I zu senken. Nun soll diese Maßnahme nur dann greifen, wenn während des Bezugs das Arbeitsverhältnis endet. Damit kommt die Ministerin der Kritik aus der SPD entgegen, insbesondere von Arbeitsministerin Bärbel Bas, die sich gegen eine pauschale Kürzung ausgesprochen hatte.
Weniger Zuschlag für mitversicherte Ehegatten
Der geplante Zuschlag für beitragsfrei mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner wird ebenfalls reduziert. Statt der ursprünglich vorgesehenen 3,5 Prozentpunkte sind nun nur noch 2,5 Prozentpunkte geplant. Diese Maßnahme soll die Krankenkassen entlasten, ohne die Versicherten übermäßig zu belasten. Unverändert bleibt hingegen die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 3600 Euro pro Jahr, was für Besserverdienende zu höheren Beiträgen führt.
Entlastung für Arzneimittelhersteller
Im Bereich der Arzneimittel sieht der Entwurf Standortausnahmen vom dynamischen Herstellerrabatt vor. Diese Ausnahmen sollen greifen, wenn neue klinische Prüfungen und die Wirkstoffproduktion in Deutschland stattfinden. Damit will die Regierung Anreize für die Pharmaindustrie schaffen, ihre Forschung und Produktion im Land zu halten.
Sparpaket schrumpft um rund 3 Milliarden Euro
Insgesamt soll das Gesetzespaket die Krankenkassen im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten. Bisher war eine Einsparsumme von 19,6 Milliarden Euro vorgesehen. Bis zum Jahr 2030 soll das Entlastungsvolumen auf 38,3 Milliarden Euro anwachsen. Mit den Maßnahmen soll die für 2027 erwartete Deckungslücke von rund 15 Milliarden Euro geschlossen und ein starker Anstieg der Zusatzbeiträge verhindert werden.
Bund beteiligt sich stärker an Gesundheitskosten
Der Bund plant, sich schrittweise stärker an den Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger zu beteiligen. Zunächst sind zusätzliche 250 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, ab 2029 dann 500 Millionen Euro. Im Gegenzug wird der allgemeine Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds der GKV bis 2030 um jährlich zwei Milliarden Euro gekürzt.
Koalition unter Zeitdruck
Union und SPD hatten beim jüngsten Koalitionsausschuss vereinbart, das Sparpaket für die Krankenversicherungen an diesem Mittwoch zusammen mit dem Haushalt im Kabinett zu beschließen. Die interne Abstimmung über den Entwurf läuft derzeit noch. Die Einigung ist umstritten, da die Koalition unter Reformdruck steht und die Fristen eng sind.



