Hilferuf einer Mutter: Kind 900 km entfernt, kein Kita-Platz
Hilferuf: Kind 900 km entfernt, kein Kita-Platz

Die junge Mutter Laura Bachmann steht vor einer zerreißenden Situation. Ihr Mann ist tragisch verstorben, und ihre fünfjährige Tochter lebt rund 900 Kilometer entfernt in Rostock – weil es in Baden-Württemberg keinen geeigneten Kita-Platz gibt. Bachmann, gebürtige Rostockerin, zog am 4. April 2026 nach Edensbach bei Waldburg, um eine Stelle als stellvertretende Museumsleiterin im Schloss Waldburg anzutreten. „Ich bin sehr froh, dass ich den Job bekommen habe“, sagt die studierte Asienwissenschaftlerin, „als alleinerziehende Mutter bin ich auf das Geld angewiesen.“ Die Stelle war als Vollzeitstelle ausgeschrieben.

Gesetzlicher Anspruch auf Kita-Platz, aber keine Ganztagsbetreuung

Bei der Vertragsunterschrift hatte Bachmann darauf vertraut, dass ihre Tochter einen Kita-Platz erhält. In Deutschland besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung: Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder Kindertagespflege (Paragraph 24 SGB VIII). Der Kindergarten Vogelnest in Waldburg sagte zwar zu, Bachmanns Tochter aufzunehmen, jedoch nur an zwei Tagen pro Woche bis 14.30 Uhr und freitags bis 14 Uhr – die regulären Öffnungszeiten. Eine andere Kita ist nicht verfügbar, auch nicht im zwölf Kilometer entfernten Ravensburg.

„Mir tut die Trennung sehr weh“

Weil Bachmann bereits in Vollzeit im Schloss Waldburg arbeitet, bleibt nur eine Lösung: Die Tochter wird in Rostock von der Großmutter betreut – fast 900 Kilometer von Edensbach entfernt. „Mein Kind ist bei der Oma gut aufgehoben“, sagt Bachmann, „aber mir tut die Trennung natürlich sehr weh. Das kann keine Dauerlösung sein.“ Alle Beteiligten arbeiten an einer Lösung, doch es geht nicht voran. Das Jugendamt bot an, eine private Ganztagsbetreuung im Anschluss an die Kindergartenzeiten zu finanzieren. Dafür müsste sich jedoch eine ausgebildete Betreuungsperson finden. „Wir haben überall gefragt“, so Bachmann, „aber im Umkreis von zehn Kilometern verfügt scheinbar niemand über eine entsprechende Ausbildung.“

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Jugendamt finanziert Ausbildung – aber niemand meldet sich

Das Jugendamt wäre auch bereit, sich an den Kosten einer Ausbildung zu beteiligen, wenn jemand das Kind betreuen will. Bislang fand sich niemand. Eine weitere Option: Der Kindergarten Vogelnest könnte die Betreuungszeiten auf 17 Uhr ausweiten, doch dafür müsste Personal eingestellt werden, was sich bei der geringen Anzahl an Kindern nicht rechnet. Obwohl ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht, beinhaltet dieser nicht zwingend eine Ganztagsbetreuung. Da Jugendamt und Gemeinde nach Kräften helfen, ist rechtlich alles korrekt – für Bachmann jedoch unbefriedigend.

Große Unterschiede zwischen Ost und West

Bachmann zeigt sich überrascht: „Ich hätte nie gedacht, dass die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland so groß sind. Ich zahle in Waldburg die dreifache Miete, die Kita-Kosten wären dreimal so hoch – und dafür bekomme ich nicht mal eine Ganztagsbetreuung. Das hätte ich nie gedacht.“ Sie hofft, dass sich über diesen Bericht doch noch eine Betreuungsperson findet – entweder fertig ausgebildet oder bereit, eine kurze Ausbildung zu durchlaufen. Die Aufgabe: Das Kind an drei Nachmittagen pro Woche aus der Kita abholen und bis 17 Uhr betreuen.

Falls sich keine helfende Person findet, müsste die Tochter bis zur Einschulung im Sommer 2027 bei der Großmutter in Rostock bleiben. „Das würde mir das Herz zerreißen“, sagt Laura Bachmann. Interessierte können sich per E-Mail melden: [E-Mail-Adresse].

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