Parkinson durch Pestizide: Berufskrankheit anerkannt
Die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Oderland hat darauf hingewiesen, dass das Parkinson-Syndrom durch chemische Pflanzenschutzmittel mittlerweile als Berufskrankheit anerkannt ist. Betroffene, die in bestimmten Berufsgruppen tätig sind, haben dadurch Anspruch auf Unterstützung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Astrid Gehrke von der IG BAU betonte gegenüber dem Nordkurier, dass insbesondere Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Gartenbau und im Forst gefährdet seien. Aber auch in der Floristik und auf dem Bau lauerten Gefahren, da dort ebenfalls Pestizide eingesetzt würden, etwa in Sanierungsarbeiten mit Anti-Schimmelmitteln.
Nachweis über 100 Tage Arbeit mit Pestiziden erforderlich
Um die Anerkennung als Berufskrankheit zu erhalten, müssen Betroffene nachweisen, dass sie in ihrem Berufsleben mindestens 100 Tage lang mit chemischen Pflanzenschutzmitteln gearbeitet haben. Dazu zählen Fungizide, Insektizide oder Herbizide. Die IG BAU Oderland erklärte, dass Beschäftigte, die an Schüttellähmung erkrankt sind, dann Unterstützung von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Diese Hilfe reiche von einer guten medizinischen Versorgung bis hin zu Geldleistungen.
Appell an Ärzte und Krankenkassen
Die Gewerkschaft appelliert an niedergelassene Ärzte im Landkreis Uckermark, Parkinson-Patienten gezielt anzusprechen, um abzuklären, ob eine Berufskrankheit vorliegt. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen werden aufgefordert, Parkinson-Patienten anzuschreiben und zu informieren. Astrid Gehrke betont: „Immerhin haben Patienten, wenn es um eine Berufserkrankung geht, die Chance auf eine intensive Betreuung und gute medizinische Versorgung, für die die Berufsgenossenschaft steht.“
Einsatz für mehr Anerkennungen
Die IG BAU-Bezirkschefin kündigt an, sich dafür einzusetzen, dass mehr Betroffene die Anerkennung als Berufskrankheit erhalten. Besonders im Fokus stehen dabei Menschen, die nicht selbst Pflanzenschutzmittel gespritzt haben, aber in Gewächshäusern den Pestiziden ausgesetzt waren. Sie rät gefährdeten Arbeitnehmern, sich bei Fragen an ihre Berufsgenossenschaft zu wenden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat eine extra „Parkinson-Hotline“ eingerichtet: 0561 785 - 10350. Weitere Informationen gibt es unter www.svlfg.de/fa-parkinson-durch-pflanzenschutzmitte.



