Die letzte Hürde für die Reform der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge ist genommen. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Riester-Sparer die Möglichkeit erhalten, ihr angespartes Vermögen samt Förderung in ein sogenanntes Altersvorsorgedepot zu überführen. Dieses verspricht bei geringeren Sicherheitsgarantien und niedrigeren Kosten höhere Renditen und mehr Flexibilität in der Auszahlphase. Doch was bedeutet das für bestehende Riester-Verträge? Sollten Sparer wechseln oder alles beim Alten lassen?
Bestandsschutz für alte Verträge
„Die alten Riesterverträge genießen weiterhin und unbefristet Bestandsschutz“, erklärt Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Riester-Sparer müssen also grundsätzlich nichts unternehmen, wenn sie mit der Performance ihres Vertrags zufrieden sind. Die Verträge können unverändert zu den bisherigen Bedingungen weitergeführt werden, und die staatlichen Zulagen fließen unverändert.
Laut Merten Larisch, Experte für Altersvorsorge bei der Verbraucherzentrale Bayern, ist ein Riester-Vertrag dann rentabel, wenn die Eigenbeiträge nicht mehr als ein Drittel der eingezahlten Summe ausmachen – die restlichen zwei Drittel stammen also aus staatlichen Zulagen. Diese Aufteilung kommt vor allem bei Geringverdienern mit mehreren Kindern zustande.
Viele unzufriedene Riester-Sparer
Die Zahlen zeigen jedoch, dass viele Menschen mit ihrem Vertrag unzufrieden sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schätzt, dass rund die Hälfte der etwa 20 Millionen abgeschlossenen Riester-Verträge gekündigt oder stillgelegt wurde. Von einer Kündigung rät Jana Bauer jedoch dringend ab. Der Grund: Die staatlichen Zulagen und erhaltenen Steuervorteile müssten bei einer Kündigung zurückgezahlt werden.
Eine bessere Option ist, den Vertrag vorerst beitragsfrei stellen zu lassen. Dabei bleibt das bisher erarbeitete Kapital erhalten, aber es werden vorerst keine eigenen Beiträge mehr eingezahlt, sodass auch keine weiteren staatlichen Zulagen fließen. Die Beitragsfreistellung kann jederzeit widerrufen werden, falls sich die persönlichen Lebensumstände ändern, etwa durch die Geburt eines Kindes, das die Zulage erhöht.
Wechsel ab 2027 ohne Förderverlust
Ab dem 1. Januar 2027 können Riester-Sparer ihr angespartes Vermögen in die neuen Produkte der geförderten Altersvorsorge überführen, ohne die bisherige staatliche Förderung zu verlieren. Das ist auch für diejenigen wichtig, deren Auszahlungsphase kurz bevorsteht – also vor dem Stichtag. Für sie kann es sinnvoll sein, die Auszahlungsphase auf einen Termin nach dem 1. Januar 2027 zu verschieben, sofern dies möglich ist. „Dann wäre ein Wechsel des Vorsorgevermögens aus dem alten Riester-Vertrag in ein Auszahlprodukt nach den neuen Regeln möglich“, sagt Jana Bauer. Dies bietet in der Auszahlphase mehr Flexibilität und möglicherweise geringere Kosten als die starren Riester-Optionen. Eine Nachfrage beim aktuellen Anbieter schafft Klarheit, ob ein Aufschub funktioniert.
Drei Produktkategorien ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 haben Verbraucher bei der geförderten Altersvorsorge grundsätzlich die Wahl zwischen drei Produktkategorien:
- Altersvorsorgedepot: Hier wird das angesparte Vermögen zu geringeren Kosten, aber mit mehr Risiko und höheren Renditechancen am Kapitalmarkt angelegt.
- Garantieprodukte (Rentenversicherungen): Diese bieten weiterhin Sicherheit, jedoch mit zwei statt bisher einem Garantielevel.
Bislang musste mindestens das gesamte eingezahlte Kapital zuzüglich der erhaltenen Zulagen zu Beginn der Auszahlphase zu 100 Prozent verfügbar sein. Das schränkte die Anlagemöglichkeiten ein und schmälerte die Renditechancen. Künftig gibt es Produkte mit 100-Prozent-Garantie und solche mit einer 80-Prozent-Garantie. Verbraucher verzichten damit auf einen Teil der Sicherheit, während die Versicherer chancenreicher investieren können.
Staatliche Förderung bleibt attraktiv
Allen Produkten gemeinsam ist die staatliche Förderung: Pro eingezahltem Euro bis zu einem Sparbetrag von 360 Euro im Jahr gibt der Staat 50 Cent dazu. Für Sparbeträge zwischen 360 und 1.800 Euro wird jeder privat eingezahlte Euro um 25 Cent aufgestockt. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich. Hinzu kommt ein Kinderzuschlag: Ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro kann der volle Kinderzuschlag von 300 Euro pro Kind und Jahr beansprucht werden.
Vergleichen lohnt sich
Welches Produkt für wen am besten geeignet ist – und ob es vielleicht sogar die Riester-Rente bleibt – hängt von den persönlichen Lebensumständen und der Risikoneigung ab. Verbraucher sollten sich zum Jahresanfang 2027 hin verschiedene konkrete Angebote durchrechnen und im Zweifel professionelle Hilfe bei einem unabhängigen Berater oder den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale suchen.



