Klare ärztliche Warnung: Fasten kann für Diabetiker lebensbedrohlich werden
Fachleute warnen Menschen mit Diabetes mellitus eindringlich davor, ohne ärztliche Begleitung und Aufsicht zu fasten. Ob aus religiösen Gründen, zur Gewichtsreduktion oder für einen gesünderen Lebensstil – wer mit Diabetes lebt, greift durch den Verzicht auf Nahrung massiv in seinen Stoffwechsel ein. Die potenziellen Gefahren sind dabei erheblich und reichen von schweren Unterzuckerungen bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen.
Gefahren für den Stoffwechsel: Von Hypoglykämie bis Ketoazidose
Sinkt der Blutzucker zu stark, drohen gefährliche Unterzuckerungen, sogenannte Hypoglykämien. Gleichzeitig können auch schwere Überzuckerungen (Hyperglykämien) auftreten. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Ketoazidose kommen, einer gefährlichen Übersäuerung des Blutes. In Deutschland leben mindestens 8,5 Millionen Menschen mit Diabetes mellitus – entsprechend groß ist die Unsicherheit und das potenzielle Risiko in der Bevölkerung.
„Nie auf eigene Faust beginnen“ – klare Worte von Fachleuten
Theresia Schoppe vom Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) stellt unmissverständlich klar: „Fasten darf nie auf eigene Faust begonnen werden – weder aus religiöser Überzeugung noch aus gesundheitlichem Ehrgeiz“. Entscheidend für die Risikobewertung sind der Diabetestyp, die aktuelle Stoffwechsellage, die Therapieform und die Art des geplanten Fastens. Eine ärztliche Rücksprache ist daher zwingend notwendig.
Typ-1-Diabetes: Sehr hohes Risiko laut internationaler Experten
Die Internationale Diabetes Föderation (IDF) stuft Menschen mit Typ-1-Diabetes häufig als Hoch- oder sogar Sehr-hoch-Risikogruppe ein. Das Risiko für Hypoglykämien ist bei ihnen dreimal so hoch wie normal, für Hyperglykämien nahezu fünfmal so hoch. Aus diesem Grund wird vom Fasten für diese Gruppe dringend abgeraten.
Schoppe betont jedoch differenziert: „Allen anderen möchten wir nicht pauschal abraten, doch es braucht in jedem Fall eine spezialisierte Betreuung, klare Abbruchregeln und die Bereitschaft, das Fasten bei Auffälligkeiten sofort zu beenden“. Konkret bedeutet dies: Bei Blutzuckerwerten unter 70 mg/dL (3,9 mmol/L) muss das Fasten umgehend beendet werden. Liegen die Werte über 300 mg/dL (16,7 mmol/L), ist sofort ärztliche Hilfe erforderlich.
Typ-2-Diabetes: Nur unter strengsten Auflagen möglich
Gut eingestellte Typ-2-Diabetiker mit einem HbA1c-Wert unter acht Prozent können unter bestimmten Bedingungen und strenger Aufsicht fasten. Intervallfasten-Programme wie 16:8 oder 5:2 können dabei sogar positive Effekte zeigen und HbA1c, Gewicht sowie Blutdruck- und Blutfettwerte verbessern.
Allerdings müssen dabei wichtige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:
- Insulin und andere blutzuckersenkende Medikamente müssen oft um 20 bis 30 Prozent reduziert werden
- Der Blutzucker muss mindestens viermal täglich kontrolliert werden
- Die Fastenphase darf ausschließlich unter ärztlicher Aufsicht erfolgen
- Je nach Therapieform kann eine Anpassung der Medikation erforderlich sein
Insbesondere bei einer Behandlung mit Insulin besteht ein deutlich erhöhtes Risiko für gefährliche Unterzuckerungen, weshalb hier besondere Vorsicht geboten ist.



