Verfahren zu Rote-Bete-Einsatz in Biofleisch eingestellt – Gericht hebt Bescheid auf
Verfahren zu Rote Bete in Biofleisch eingestellt

Verfahren um Rote Bete in Biofleischprodukten eingestellt

Ein Prozess zur Frage, ob Rote Bete in Fleischerzeugnissen verwendet werden darf, ist überraschend schnell zu Ende gegangen. Das Verwaltungsgericht in München hat einen behördlichen Bescheid aufgehoben, der einem Bio-Fleischbetrieb vorgeworfen hatte, gegen das Verbot nicht zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe zu verstoßen. Der Bescheid bezog sich auf die Praxis, Wurstbrät mit Rote-Bete-Saft oder -Pulver zu mischen. Mit der Aufhebung wurde das Verfahren eingestellt, und der Betrieb darf das rötliche Gemüse vorerst weiter verwenden.

Bayerisches Fleischerhandwerk beobachtet Entwicklung gespannt

Der Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk hatte das Verfahren mit großem Interesse verfolgt, wie die stellvertretende Geschäftsführerin Svenja Fries erklärte. Ihren Angaben zufolge wird Rote Bete in der Fleischproduktion häufig als natürlicher Farbstoff eingesetzt. Insbesondere im Biobereich dient das Gemüse als Nitratersatz, da es hohe Nitratgehalte aufweist. Dieses Nitrat kann sich zu Nitrit abbauen, das für die sogenannte Umrötung von Fleischerzeugnissen notwendig ist.

Ohne die Zugabe von Nitrit, das traditionell in Form von Nitritpökelsalz verwendet wird, würden Fleischprodukte eine graue Farbe annehmen statt der gewohnten roten oder rosafarbenen Tönung. Da der Zusatz von Nitritpökelsalz bei einigen Bio-Anbauverbänden nicht erlaubt ist, greifen viele Hersteller auf Gemüsepulver wie das der Roten Bete zurück, um das Nitrat auf natürliche Weise zuzuführen.

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EU senkte Grenzwerte für Nitrit und Nitrat

Erst im vergangenen Jahr hat die Europäische Union die Grenzwerte für die Zugabe von Nitrit und Nitrat zu Fleischerzeugnissen gesenkt, wie der Landesinnungsverband mitteilte. "Damals wurde auch diskutiert, ob man die Zugabe komplett verbieten sollte", sagte Fries. "Ohne die Zugabe von Nitrit würde es unsere traditionellen Wurstwaren somit aber nicht mehr geben, da es zu keiner Umrötung und somit Pökelfarbe kommen würde."

Es gebe jedoch mehrere Forschungsprojekte, die sich damit befassen, wie in Zukunft mit weniger oder sogar ganz ohne Nitrit sichere und optisch typische Wurstwaren hergestellt werden können. "Hier ist eine Option die Zugabe von Gemüsepulvern", so Fries weiter.

Bundesverwaltungsgericht urteilte bereits vor zehn Jahren

Bereits Ende 2015 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem ähnlichen Fall entschieden. Die Leipziger Richter erklärten bestimmte Gemüseextrakte in Bio-Wurst für unzulässig (Az.: BVerwG 3 C 7.14). Sie stuften die Gemüseextrakte als Lebensmittelzusatzstoffe ein, da sie der Wurst aus "technologischen Gründen" zugesetzt würden und keine normalen, "üblicherweise" verzehrten Lebensmittel seien.

Landesamt prüft weiterhin europarechtliche Vorgaben

Obwohl das Münchner Gericht das Verfahren eingestellt hat, ist die Angelegenheit wahrscheinlich noch nicht abschließend geklärt. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) will prüfen, ob das vom Kläger angewandte Verfahren "im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben steht", wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts mitteilte. Diese Prüfung könnte weitere rechtliche Entwicklungen nach sich ziehen.

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