Warken verteidigt Reform: Ende der beitragsfreien Mitversicherung als „gelebte Frauenpolitik“
Warken: Ende der beitragsfreien Mitversicherung als Frauenpolitik

Gesundheitsministerin Warken verteidigt umstrittene Reformpläne

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihre umfassenden Reformpläne für das Gesundheitssystem verteidigt, die insbesondere die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern vorsehen. In einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland betonte die Ministerin, dass es ihr bei dieser Maßnahme nicht primär um finanzielle Aspekte gehe. „Die beitragsfreie Mitversicherung von Partnern, die weder Kinder erziehen noch pflegebedürftige Angehörige versorgen, stellt ein echtes Beschäftigungshemmnis dar“, erklärte Warken mit Nachdruck.

Förderung von Eigenständigkeit und Vorsorge

Die Ministerin positioniert ihre Pläne explizit als frauenpolitische Initiative. „Dies ist gelebte Frauenpolitik und fördert Eigenständigkeit und Vorsorge – insbesondere auch im Hinblick auf die Altersrente“, so Warken. Sie verwies darauf, dass bereits ein sogenannter Midi-Job ab 603 Euro monatlich zur eigenständigen Krankenversicherung führe. Beim aktuellen Mindestlohn werde diese Schwelle mit lediglich elf Wochenstunden erreicht, was die Hürden für eine eigenständige Absicherung deutlich senke.

Widerstand aus den eigenen Reihen

Innerhalb der Unionsfraktion regt sich jedoch erheblicher Widerstand gegen die Pläne. Die CSU kritisiert insbesondere die geplante Einschränkung der solidarischen Mitversicherung, während gleichzeitig Beitragszahler jährlich zwischen 10 und 12 Milliarden Euro für Bürgergeldempfänger aufbringen müssten. Klaus Holetschek, CSU-Fraktionschef aus Bayern, forderte im ‚Stern‘-Interview eine stärkere Beteiligung des Bundes an diesen Kosten. „Mindestens der Einstieg in eine stärkere Übernahme der Kosten muss zwingend Teil dieses Pakets werden“, betonte Holetschek.

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Finanzminister lehnt zusätzliche Belastung ab

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zeigt sich gegenüber solchen Forderungen ablehnend. Eine vollständige Übernahme der Beiträge für Bürgergeldempfänger aus dem Bundeshaushalt würde nach seinen Angaben zusätzliche Belastungen von 12 Milliarden Euro bedeuten. Auch Gesundheitsministerin Warken verwies auf die aktuell angespannte Haushaltslage, die der Koalition bei finanziellen Zugeständnissen die Hände binde.

Umfassendes Sparpaket mit weitreichenden Maßnahmen

Die Reformpläne der Gesundheitsministerin sehen ein umfangreiches Sparpaket vor, das die gesetzlichen Krankenkassen um insgesamt 20 Milliarden Euro entlasten soll. Zu den zentralen Maßnahmen gehören:

  • Eine einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro im Jahr 2027
  • Die Einführung eines Beitragszuschlags von 3,5 Prozent für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehepartner
  • Stärkere Heranziehung von Gutverdienern zu den Versicherungsbeiträgen

Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.812,50 Euro monatlich. Die geplante zusätzliche Anhebung außerhalb der regulären Anpassung soll zu Mehreinnahmen von jeweils 1,2 Milliarden Euro bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen.

Ausnahmen und Übergangsregelungen

Von der geplanten Einschränkung ausgenommen bleiben sollen:

  1. Kinder in der Familienversicherung
  2. Eltern von Kindern bis zum siebten Lebensjahr
  3. Eltern von Kindern mit Behinderungen
  4. Personen, die pflegebedürftige Angehörige versorgen
  5. Menschen im Regel-Rentenalter

Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich ab dem Jahr 2028 in Kraft treten und betreffen insbesondere Partner, die aus freier Entscheidung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Das Gesundheitsministerium betont, dass der Fokus auf einem „ausgewogenen Gesamtpaket“ liege, das „keine Überlastung einzelner Akteure oder Sektoren“ verursachen solle. Der Referentenentwurf soll am 29. April dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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