Warken verteidigt Reform: Ende der beitragsfreien Mitversicherung als Frauenpolitik
Warken: Ende der Mitversicherung ist Frauenpolitik

Gesundheitsministerin Warken verteidigt umstrittene Reformpläne

Die Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihre umfassenden Reformpläne für das Gesundheitssystem bekräftigt, die ein Sparpaket von 20 Milliarden Euro umfassen. Im Zentrum der Kritik steht dabei die geplante Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Warken verteidigt diesen Schritt nicht nur mit finanziellen Argumenten, sondern betont besonders die gesellschaftspolitische Dimension.

„Gelebte Frauenpolitik“ statt Beschäftigungshemmnis

„Es geht mir hier nicht nur um Beitragsgerechtigkeit oder Mehreinnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung“, erklärte Warken dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, die weder Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, stelle ein echtes Beschäftigungshemmnis dar. Die Ministerin bezeichnet ihre Pläne daher als „gelebte Frauenpolitik“, die Eigenständigkeit und Vorsorge – insbesondere bei der Rente – fördere.

Schon bei einem sogenannten Midi-Job über 603 Euro monatlich sei eine Person selbst krankenversichert. Beim aktuellen Mindestlohn werde diese Schwelle bereits mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 11 Stunden erreicht. Warken betont, dass die vorgeschlagene Änderung nicht nur finanziell sinnvoll, sondern auch in der Sache richtig sei.

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CSU fordert Steuergeld für Bürgergeldempfänger

Die CSU positioniert sich deutlich gegen Teile des Reformpakets. Der bayerische CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek argumentiert, es könne nicht sein, dass Beitragszahler jährlich 10 bis 12 Milliarden Euro für Bürgergeldempfänger aufbringen müssten, während Ehepartner aus der solidarischen Mitversicherung gedrängt würden. Die CSU fordert daher, die Kassenbeiträge von Bürgergeldempfängern zumindest teilweise aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.

„Es gibt richtige Ansätze in dem Paket von Gesundheitsministerin Warken“, räumte Holetschek ein, „etwa dass die Ausgaben nicht stärker steigen sollen als die Einnahmen und dass jeder seinen Beitrag leisten muss.“ Doch sei das alles gut gemeint, aber nicht tragfähig, wenn der Einstieg in die versicherungsfremden Leistungen nicht gelinge. Er verlangte, der Bund müsse die Beiträge für Bezieher von Grundsicherung übernehmen.

Finanzminister lehnt zusätzliche Belastung ab

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zeigt sich ablehnend gegenüber der Forderung, die Beiträge der Bürgergeldempfänger vollständig aus dem Bundesetat zu finanzieren. Nach seinen Angaben würde dies den Bundeshaushalt um 12 Milliarden Euro belasten. Auch Warken hat bereits deutlich gemacht, dass der Koalition haushaltstechnisch derzeit die Hände gebunden seien.

Gutverdiener sollen stärker belastet werden

Ein weiterer zentraler Punkt des Sparpakets betrifft Gutverdiener. Die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge fällig werden, soll 2027 einmalig um etwa 300 Euro zusätzlich angehoben werden. Aktuell liegt diese Grenze bei 5.812,50 Euro monatlich. Der zusätzliche Aufschlag außerhalb der regulären Anpassung soll zu Mehreinnahmen von jeweils 1,2 Milliarden Euro von Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen.

Konkrete Umsetzung der Mitversicherungsreform

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten soll künftig deutlich eingeschränkt werden. Wenn ein Lebenspartner aus freier Entscheidung keiner Erwerbstätigkeit nachgehe, sei es angemessen, dass sich der erwerbstätige Partner an den Versorgungskosten beteilige, heißt es im Referentenentwurf. Beitragsfrei mitversichert bleiben sollen weiterhin Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und Personen im Regel-Rentenalter.

Für Kassenmitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehepartnern ist ab 2028 ein Beitragszuschlag von 3,5 Prozent vorgesehen. Das Ministerium betont, dass der Fokus auf einem „ausgewogenen Gesamtpaket“ liege, das keine Überlastung einzelner Akteure oder Sektoren verursachen solle. Der Entwurf soll am 29. April ins Kabinett eingebracht werden.

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