Das Landgericht Essen hat einen 32-jährigen Krankenpfleger zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Mann hatte gestanden, über Jahre hinweg bewusstlose Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern sexuell missbraucht und die Taten gefilmt zu haben. Die Videos und Fotos schickte er einer Bekannten, mit der er sich im Chat über die Verbrechen lustig machte. Zusätzlich zur Haft verhängte das Gericht ein lebenslanges Berufsverbot gegen den Pfleger.
Urteil in Essen: Zwölf Jahre Haft und Berufsverbot
Der Angeklagte war zwischen 2017 und 2025 in mehreren Kliniken beschäftigt. Die Taten beging er im Essener Uniklinikum und in einem Krankenhaus in Dortmund. Der Richter erklärte in der Urteilsbegründung: „Der Angeklagte hat den Opfern die Würde genommen. Er hat sie zu bloßen Objekten gemacht. Sie waren ihm völlig schutzlos ausgeliefert.“ Die eigentliche Aufgabe eines Intensivpflegers sei es, Menschen zu helfen. „Stattdessen hat er sie zur Befriedigung seines eigenen Sexualtriebs missbraucht – wie ein Stück Fleisch.“
Die Taten und die Opfer
Die Opfer des Pflegers sind drei Frauen und ein Mann. Alle waren zum Zeitpunkt der Taten bewusstlos. Eine der betroffenen Frauen hatte zuvor eine Lungentransplantation erhalten, eine andere war an der Aorta operiert worden. Der Pfleger war ursprünglich wegen des Verdachts auf Besitz von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern ins Visier der Ermittler geraten. Bei der Durchsuchung seines Handys stießen die Beamten auf die Fotos und Videos der Vergewaltigungen. Die Identität einer der vergewaltigten Frauen ist bis heute unbekannt.
Mitangeklagte zu Bewährungsstrafe verurteilt
Die Bekannte des Pflegers, die ihn im Chat zur Begehung der Taten aufgefordert hatte, wurde wegen psychischer Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Sie hatte den Krankenpfleger angefeuert und sich mit ihm über die Verbrechen ausgetauscht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Revision einlegt.



