Verona Pooth verliert Schadensersatz-Klage über 675.000 Euro
Verona Pooth verliert Klage über 675.000 Euro

Bittere Niederlage für Verona Pooth (58). Die Moderatorin und Unternehmerin verlor am 11. Mai vor dem Düsseldorfer Landgericht eine Schadensersatzklage (Az.: 9a O 382/24) gegen ihren Versicherungsmakler. Es ging um eine Summe in Höhe von 675.000 Euro. Doch die Richter der Spezialkammer 9 A für Versicherungen ließen Verona Pooth abblitzen.

Rückblick: Einbruch an Heiligabend 2021

An Heiligabend 2021 stiegen Einbrecher in die Villa von Verona Pooth und ihrem Mann Franjo (56) in Meerbusch ein und stahlen wertvollen Schmuck, der bis heute nicht wieder aufgetaucht ist. Die Versicherung erstattete einen Teil des Schadens: 975.000 Euro. Doch Verona Pooth war überzeugt, dass sie durch eine falsche Beratung unterversichert gewesen sei, zog vor Gericht und forderte weitere 675.000 Euro von dem Makler ihrer Hausratsversicherung.

Urteilsbegründung des Gerichts

Das Gericht wies die Klage ab. Eine Gerichtssprecherin erklärte auf Anfrage: „Es lag keine Pflichtverletzung durch den Versicherungsmakler vor. Er hat alle von Frau Pooth angegebenen Wertgegenstände ordnungsgemäß in eine Excel-Tabelle eingeführt und ihr diese Liste zukommen lassen. Es gab keine Einwände. Darüber hinaus konnte Frau Pooth keine Nachweise darüber erbringen, dass sie der Versicherung schriftlich Mitteilung über weitere, im Laufe der Zeit gekaufte Wertgegenstände gemacht hat.“

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Schmuck als Altersvorsorge

Besonders bitter für Verona Pooth: Neben dem emotionalen Verlust habe sie auch einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten, sagte Pooth im März. Den Großteil des geklauten Schmucks habe sie von ihrem selbst verdienten Geld gekauft, auch als Alters- und Vermögensvorsorge. „Ich habe über fünfundzwanzig Jahre mein ganzes Geld in Schmuck investiert. Das war mein Lebenswerk. Andere kaufen Aktien oder Immobilien. Ich habe gezielt hochwertigen Schmuck gekauft. Diamanten, Gold und Markenstücke von Rüschenbeck, Cartier und Rolex. Schmuck verliert nicht an Wert“, sagte sie damals.

Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage gegen den Versicherungsmakler ab. Zuvor war der Versuch einer gütlichen Einigung gescheitert. Verona Pooth hat jetzt einen Monat Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen.

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