Häusliche Pflege: So steigern Sie Ihre Rente durch Pflege von Angehörigen
Häusliche Pflege: Rentenpunkte durch Angehörigenpflege

Berlin – Die Pflege von Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die oft mit beruflichen Einschränkungen verbunden ist. Viele Pflegende wissen jedoch nicht, dass sie durch diese Tätigkeit unter bestimmten Umständen Rentenansprüche aufbauen können. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) weist darauf hin, dass die Pflegekasse des Pflegebedürftigen verpflichtet sein kann, Rentenbeiträge für die Pflegeperson zu zahlen.

Voraussetzungen für die Rentenbeiträge

Damit die Pflegekasse die Beiträge übernimmt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Die Pflegeperson muss eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig betreuen. Die Pflege muss mindestens zehn Stunden pro Woche umfassen, verteilt auf zwei Tage. Wenn die Pflegeperson neben der Pflege einer Erwerbstätigkeit nachgeht, darf diese maximal 30 Stunden pro Woche betragen. Die Pflegekasse prüft, ob die Voraussetzungen für die Rentenversicherungspflicht vorliegen.

Höhe der Beiträge und Rentenansprüche

Die Rentenbeiträge für Pflegepersonen liegen im Jahr 2026 zwischen 139,04 und 735,63 Euro monatlich, abhängig vom Pflegegrad und dem Umfang der Pflege. Dies entspricht den Beiträgen, die bei einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 747,50 und 3.955,00 Euro anfallen würden. Pro Jahr Pflege kann sich die spätere Rente um 7,04 bis 37,27 Euro erhöhen. Die genauen Beträge variieren je nach individueller Situation.

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Weitere Informationen

Interessierte können die Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ auf der Website der DRV herunterladen oder als Printversion bestellen. Die Broschüre enthält detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und zur Berechnung der Rentenansprüche.

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