Illegale Grabungen an Metilstein: Ein kurioser Fall von Archäologie ohne Genehmigung
In der Nähe der berühmten Wartburg bei Eisenach hat ein Mann über mehrere Wochen hinweg unerlaubte Grabungen an den Überresten der mittelalterlichen Burganlage Metilstein durchgeführt. Dieser ungewöhnliche Vorfall hat nicht nur die zuständigen Denkmalschutzbehörden alarmiert, sondern auch ein grundsätzliches Verständnisproblem in der Bevölkerung offengelegt.
Wochenlange unerlaubte Aktivitäten an historischer Stätte
Wie das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie in Weimar mitteilte, wurden im Sommer 2025 an drei verschiedenen Stellen der Ruine Metilstein nicht genehmigte Grabungen vorgenommen. Dabei wurden Mauerreste freigelegt und damit den Einflüssen von Wind und Wetter ausgesetzt, was das historische Bodendenkmal ernsthaft gefährdete.
Die illegalen Aktivitäten wurden von einem ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger entdeckt und gemeldet. Nachdem die Polizei eingeschaltet und der Fall öffentlich bekannt wurde, meldete sich der Verantwortliche beim Landesamt und räumte die unerlaubten Grabungen ein. Er wurde verpflichtet, die freigelegten Stellen zum Schutz des Denkmals wieder mit Erde zu bedecken – eine Maßnahme, der er nach Angaben der Behörden auch nachkam.
„Sehr, sehr kurioser Fall“ mit unerwartet gutem Ausgang
„Der für Thüringen in diesem Ausmaß singuläre Fall illegaler Archäologie hat damit wider Erwarten ein gutes Ende gefunden“, erklärte das Landesamt in einer offiziellen Mitteilung. Das Bodendenkmal der Burg Metilstein auf dem markanten kegelförmigen Berg befinde sich wieder in seinem Ursprungszustand, und die durch Witterung bedingte Verlustgefahr sei somit gebannt.
Andreas Hummel, der zuständige Gebietsreferent des Landesamts, bezeichnete den Vorfall als „sehr, sehr kuriosen Fall“. „Das haben wir so noch nicht erlebt“, sagte Hummel. Er vermutet, dass der Mann möglicherweise das Bodendenkmal einfach sichtbarer machen wollte. „Vielleicht hat er ein stückweit gedacht: Ich will das Denkmal in Ordnung bringen“, so Hummels Einschätzung.
Grundsätzliches Verständnisproblem bei Denkmalschutz
Genau dieser Gedankengang verdeutlicht nach Ansicht der Fachleute ein allgemeines Verständnisproblem in der Bevölkerung. Oft erwarteten Menschen, dass archäologische Funde präsentiert und sichtbar gemacht werden sollten. Doch gerade bei Bodendenkmälern wie der Burg Metilstein sei dies problematisch.
„Gerade im Falle von Bodendenkmälern müssten diese dann aber regelmäßig gepflegt werden, um sie gegen Verlust zu sichern. Das sei aber oft nicht möglich“, erklärte Hummel. Deshalb seien die Denkmäler in der Erde besser geschützt, als wenn sie frei lägen und den natürlichen Elementen ausgesetzt wären.
Die Behörden prüfen derzeit, ob in dem Fall eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Inzwischen gilt der Vorfall bei den Denkmalschutzbehörden als abgeschlossen.
Historische Bedeutung der Burg Metilstein
Das Fundmaterial am Metilstein deutet den Fachleuten nach darauf hin, dass die Anlage in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstand. Die Burgruine stellt damit ein wichtiges Zeugnis der mittelalterlichen Geschichte Thüringens dar und bedarf besonderen Schutzes.
Der Fall zeigt deutlich, wie wichtig eine fachgerechte und genehmigte archäologische Arbeit ist, um historische Stätten für nachfolgende Generationen zu bewahren. Wohlmeinende, aber unerlaubte Eingriffe können historisches Kulturgut unwiederbringlich schädigen, selbst wenn sie aus guter Absicht heraus erfolgen.



