Gerichtsverfahren um gefälschte Nazi-Dokumente: Bundeswehr-Museum fällt auf Fälschungen herein
Bundeswehr-Museum fällt auf gefälschte Nazi-Dokumente herein

Gerichtsverfahren um gefälschte Nazi-Dokumente: Bundeswehr-Museum fällt auf Fälschungen herein

Ein peinlicher Fälschungsskandal hat die deutsche Bundeswehr und ihr Militärhistorisches Museum (MHM) in Dresden erschüttert. Das Museum erwarb gefälschte Briefe von Hitler-Attentäter Claus Schenk Graf von Stauffenberg und Nazi-Hauptkriegsverbrecher Hermann Göring, was nun zu einem aufsehenerregenden Gerichtsverfahren führte. Dabei wurde auch das teils dilettantische Vorgehen der Bundeswehr bei der Überprüfung der Dokumente offenbart.

Fälschungen in Hitler-Ausstellung entdeckt

Das Amtsgericht Dresden hatte ursprünglich einen Strafbefehl über 9.000 Euro gegen einen 54-jährigen Mann aus Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern erlassen. Die Anklagepunkte lauteten auf Betrug und Urkundenfälschung. Der Angeklagte, der eine kleine Stiftung leitete, hatte die Dokumente für 1.500 Euro an das Armeemuseum in Dresden verkauft. Gegen den Strafbefehl legte er jedoch Einspruch ein und beteuerte vor Gericht seine Unschuld.

Marko K., so der Name des Angeklagten, gab an, die Dokumente nicht selbst gefälscht zu haben. Stattdessen behauptete er, sie bei einem Antiquitätenhändler in Neuruppin erworben zu haben. „Für mich waren die Schreiben echt, absolut glaubhaft“, erklärte der Immobilienkaufmann vor Gericht. Seine Aussage unterstrich er mit dem Hinweis, dass er die Papiere in bar bezahlt habe und der Händler inzwischen verstorben sei, was eine Überprüfung erschwere.

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Historikerin erkennt Unstimmigkeiten

Erst als das Museum im Jahr 2019 die Ausstellung „Der Führer Adolf Hitler ist tot“ eröffnete, fielen Experten Unregelmäßigkeiten auf. Eine damalige Historikerin des MHM, 42 Jahre alt, sagte vor Gericht aus, dass zahlreiche inhaltliche Fehler in den Dokumenten enthalten seien. „Es gab viele inhaltliche Fehler. Anreden waren nicht üblich, die Hausnummer gab es nicht“, so ihre präzise Analyse. Besonders auffällig war, dass Stauffenberg, der parteilos war, in den Briefen den Begriff „Parteigenosse“ verwendete, was historisch inkorrekt ist.

Die Bundeswehr hatte trotz dieser Warnzeichen zunächst keine Zweifel am Verkäufer, da dessen Stiftung über eine Internetpräsenz verfügte. Doch die Vorgeschichte des Falls wirft Fragen auf: Die Nazi-Dokumente, darunter Schreiben von Göring und der SS, wurden bereits im Dezember 2016 angekauft, jedoch nur teilweise übergeben. Andere angekaufte Papiere fehlten jahrelang, und selbst als der Fälschungsverdacht bekannt war, forderte das MHM die restlichen Dokumente bei Marko K. an.

Hinhalte-Taktik und Beweissicherung

Die Historikerin beschrieb das Verhalten des Angeklagten als „Hinhalte-Taktik“, da vereinbarte Übergabetermine immer wieder kurzfristig abgesagt wurden. Bei Durchsuchungen wurden beim Angeklagten Schreibmaschinen und Briefpapier sichergestellt, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für die Fälschungen genutzt worden waren. Der Staatsanwalt führte aus: „Dass Dokumente gefälscht sind, ist klar. Für den Briefkopf wurde Toner benutzt, den es damals noch nicht gab.“

Dennoch konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden, wer die Fälschungen angefertigt hatte. Der Angeklagte beharrte darauf, die Dokumente vor 2010 erworben zu haben und die Schreibmaschinen erst viel später in seinen Besitz gelangt seien. Diese Unklarheiten spielten eine entscheidende Rolle im Prozess.

Freispruch auf der Kippe

Richter Thomas Hassel, 62 Jahre alt, urteilte schließlich im Zweifel für den Angeklagten und sprach ihn frei. „Keiner hat gesehen, wer die Dokumente gefälscht hat“, begründete er seine Entscheidung, merkte aber an, dass es sich um eine Urteilsfindung „auf der Kippe“ handele. Der Staatsanwalt erwägt nun, in Berufung zu gehen, was den Fall möglicherweise in eine nächste Instanz führen könnte.

Der Fall zeigt deutlich die Herausforderungen bei der Authentifizierung historischer Dokumente und die Risiken, denen selbst renommierte Institutionen wie die Bundeswehr ausgesetzt sind. Während ein Teil der Fälschungen bereits verjährt ist, bleibt die Peinlichkeit für das Militärhistorische Museum bestehen – ein Lehrstück in Sachen Sorgfalt und Überprüfung bei sensiblen Ankäufen.

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