Corona-Hilfen-Streit beigelegt: Hallervordens Theater muss keine Millionen zurückzahlen
Corona-Hilfen-Streit: Hallervorden muss nichts zurückzahlen

Corona-Hilfen-Streit beigelegt: Hallervordens Theater muss keine Millionen zurückzahlen

Ein finanzieller Konflikt zwischen dem bekannten Komiker Dieter Hallervorden und der Investitionsbank Berlin (IBB) hat sich überraschend aufgelöst. Die Bank hatte ursprünglich von Hallervordens Firma "Halliwood", die das Berliner Schlosspark Theater betreibt, die Rückzahlung von Corona-Hilfen in Höhe von mehr als 2,2 Millionen Euro gefordert. Nach einer gründlichen Überprüfung wurden die Vorwürfe jedoch vollständig zurückgenommen.

Die ursprünglichen Vorwürfe und die Reaktion

Die IBB, die unter der Aufsicht der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe steht, hatte im Februar 2026 Rückforderungsbescheide verschickt. Diese waren vom IBB-Vorstandsvorsitzenden Hinrich Holm und Vorstandsmitglied Angeliki Krisilion unterzeichnet worden. Der Bank zufolge hatte Hallervordens Unternehmen mangelnde Mitwirkung bei der Schlussabrechnung gezeigt und auf Nachweise für die Verwendung der Gelder entweder gar nicht oder nur unzureichend reagiert.

Dieter Hallervorden und seine Tochter Nathalie, die ebenfalls im Theaterbetrieb tätig ist, wiesen diese Anschuldigungen jedoch entschieden zurück. Aus internen E-Mail-Wechseln ging hervor, dass "Halliwood" der IBB bereits im Jahr 2023 sämtliche erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt hatte. Nathalie Hallervorden betonte gegenüber der Presse, dass sich das Unternehmen in einem konstruktiven Austausch mit der Bank befand und alle relevanten Dokumente vorlagen.

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Hintergrund des Falls und größere Nachprüfung

Der Fall war Teil einer umfangreichen Nachprüfung der IBB, die während der Pandemie Corona-Hilfen in Höhe von rund 7,1 Milliarden Euro an etwa 430.000 Antragsteller ausgezahlt hatte. Ein Sprecher der Bank erklärte, dass sich etwa 190.000 Anträge in der Überprüfungsphase befanden, wobei ein großer Teil die Schlussabrechnung betraf. Diese Prüfung sollte sicherstellen, dass die Hilfen auf Basis der Jahresabschlüsse rechtmäßig vergeben wurden.

Die IBB plante ursprünglich, diese Nachprüfungen bis Ende 2027 abzuschließen. Unternehmen, die mit Rückforderungen konfrontiert wurden, konnten Widerspruch bei der Senatsverwaltung einlegen oder im Falle einer Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht Berlin klagen.

Die Auflösung des Konflikts

In einer überraschenden Wendung wurden die Vorwürfe gegen Hallervordens Firma nach einer eingehenden Prüfung vollständig fallen gelassen. Die Investitionsbank Berlin stellte fest, dass "Halliwood" keine Gelder aus den Coronahilfen zurückzahlen muss. Diese Entscheidung entlastet das Theater erheblich, das während der Pandemie monatelang komplett geschlossen war und im zweiten Jahr aufgrund von Abstandsregelungen nur etwa 150 Zuschauer pro Vorstellung zulassen konnte.

Hallervordens Agentin hatte zuvor betont, dass sie sich nicht vorstellen könne, dass das Schlosspark Theater und das Kabarett Die Wühlmäuse die zweckentsprechende Verwendung der Hilfen nicht nachweisen konnten. Der Betrieb habe erheblichen Schaden erlitten, was die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung unterstrich.

Mit dieser Klärung endet ein öffentlich gewordener Streit, der die Herausforderungen der Kulturwirtschaft in der Pandemie und die komplexen Abrechnungsprozesse der Corona-Hilfen verdeutlichte.

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