Russisches Gericht verurteilt deutschen Karnevalskünstler zu langer Haftstrafe
Ein Moskauer Gericht hat den deutschen Bildhauer und Karnevalskünstler Jacques Tilly in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das umstrittene Urteil fällte Richter Konstantin Otschirow in einem Verfahren, das international für Aufsehen sorgt. Tilly soll sich nach russischer Auffassung der Verletzung religiöser Gefühle sowie der Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte schuldig gemacht haben.
Satirische Karnevalswagen als Auslöser des Verfahrens
Hintergrund der Verurteilung sind mehrere von Tilly gestaltete Karnevalswagen, die den russischen Präsidenten Wladimir Putin und den von ihm befohlenen Krieg in der Ukraine satirisch darstellen. Besonders im Fokus stand dabei ein Wagen aus dem Jahr 2024, der Putin in Uniform zeigte und als zentrales Element der Anklage diente. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich neun Jahre Haft, ein vierjähriges Arbeitsverbot und eine Geldstrafe von mehreren Tausend Euro beantragt.
Die vom Gericht bestellte Verteidigerin plädierte hingegen auf Freispruch aus Mangel an Beweisen und berichtete, dass sie vergeblich versucht habe, Kontakt zum Angeklagten aufzunehmen. Auch die deutsche Botschaft in Moskau konnte während des gesamten Verfahrens keine Verbindung zu Tilly herstellen, obwohl Diplomaten den Prozess mit seinem Wissen verfolgten.
Rechtliche Grundlagen und internationale Konsequenzen
Im Laufe des seit Monaten andauernden Verfahrens wurde Tilly wiederholt auch eine Beleidigung Putins vorgeworfen, doch dieser Punkt spielte im endgültigen Urteil keine zentrale Rolle mehr. Grundlage der Verurteilung ist vielmehr ein spezieller Straftatbestand, der die Verunglimpfung russischer Staatsorgane unter Strafe stellt – dazu gehören neben den Streitkräften explizit auch der Kremlchef selbst.
Neben der Haftstrafe verhängte das Gericht zusätzlich eine Geldstrafe von umgerechnet etwa 2000 Euro sowie ein vierjähriges Arbeitsverbot. Der Künstler hatte mehrfach erklärt, dass er nicht von der russischen Justiz über das Verfahren informiert worden sei. In Russland wurden bereits zahlreiche Kritiker des Ukraine-Kriegs wegen ähnlicher Vorwürfe verurteilt, was die politische Dimension des Falls unterstreicht.
Keine unmittelbare Auslieferungsgefahr, aber internationale Risiken
Eine direkte Auslieferung von Deutschland nach Russland muss Tilly zwar nicht befürchten, da Deutschland politisch Verfolgte nicht an autoritäre Staaten ausliefert. Allerdings könnte der Künstler bei Reisen in Drittstaaten Probleme bekommen, wenn diese gesuchte Personen an Russland ausliefern. Moskau könnte ihn zudem international zur Fahndung ausschreiben, etwa über Interpol, was seine Bewegungsfreiheit erheblich einschränken würde.
Jacques Tilly hat über Jahre hinweg Karnevalswagen für den traditionsreichen Düsseldorfer Rosenmontagszug gestaltet, die durch ihre satirische Darstellung politischer Figuren bekannt wurden. Seine Arbeiten gelten als künstlerische Kommentare zur aktuellen Weltpolitik und haben regelmäßig für kontroverse Diskussionen gesorgt.



