Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will mit einem neuen Textilgesetz Bekleidungshersteller stärker in die Pflicht nehmen. Sie sollen künftig für Sammlung und Entsorgung von Altkleidern geradestehen. Das Ziel: kurzlebige Billigkleidung einzudämmen. Umweltschützer kritisieren die geplanten Vorgaben jedoch als wenig ehrgeizig.
„Fast-Fashion-Kleidung wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger. Sie überschwemmt den Markt, lässt Altkleidercontainer überquellen und kann kaum Secondhand wiederverwendet oder recycelt werden“, erklärte Schneider bei der Veröffentlichung von Eckpunkten. Ein konkreter Gesetzentwurf soll später folgen. Die Regelung betrifft Bekleidung, Accessoires, Heimtextilien und Schuhe. Damit setzt Deutschland EU-Vorgaben um.
Als Hersteller gelten alle, die Kleidung erstmals auf dem deutschen Markt anbieten, also auch Importeure. Sie müssen sich an einer Organisation für Herstellerverantwortung beteiligen, die Sammlung und Verwertung von Alttextilien übernimmt und sich aus Beiträgen der Hersteller finanziert. Jede Organisation soll eine Sammelquote von 70 Prozent erreichen müssen, gemessen an der Menge der Kleidung, die die angeschlossenen Hersteller im Vorjahr auf den Markt gebracht haben.
„Wer massenhaft Wegwerfklamotten bei uns auf den EU-Markt bringt, soll auch für die flächendeckende Sammlung und eine sinnvolle Verwertung bezahlen“, sagte Schneider. Das gelte auch für Billigimporte aus China. Die Höhe der Abgaben soll davon abhängen, wie hochwertig die Kleidung ist, etwa nach Kriterien wie Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Recyclingfähigkeit und Anteil gefährlicher Stoffe. Je umweltfreundlicher ein Produkt, desto geringer der Beitrag.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält die Regelung für „zahnlos“. Da gesetzliche Kriterien für Umweltfreundlichkeit fehlten, könne sich jede Organisation etwas Eigenes ausdenken, kritisierte Viola Wohlgemuth von der DUH. „Das Ergebnis wird ein gnadenloser Unterbietungswettbewerb, bei dem es nicht um Umweltschutz geht, sondern um die billigste Abfallentsorgung.“ Für Secondhandshops, Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern sollen die Vorgaben nicht gelten, sofern sie nur tragbare Textilien annehmen.



