EU-Staaten verurteilen Israels Todesstrafen-Pläne einstimmig
Die Europäische Union hat in einer geschlossenen Erklärung die Pläne Israels zur Wiedereinführung der Todesstrafe für Terroristen scharf verurteilt. Die 27 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, äußerten sich über die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas und bezeichneten die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes durch das israelische Parlament als schwerwiegenden Rückschritt.
Bruch mit langjähriger Praxis und Vorbildfunktion
In der offiziellen Stellungnahme wurde betont, dass Israel über lange Zeit ein faktisches Moratorium sowohl für Hinrichtungen als auch für die Verhängung der Todesstrafe aufrechterhalten hatte. Trotz eines komplexen Sicherheitsumfelds habe das Land damit in der Region eine wichtige Vorbildfunktion eingenommen, heißt es in dem Dokument. Die EU zeigte sich zutiefst besorgt über den diskriminierenden Charakter des neuen Gesetzes, der bestimmte Gruppen unverhältnismäßig treffen könnte.
Verletzung internationaler Verpflichtungen befürchtet
Die Europäische Union forderte Israel nachdrücklich auf, an seiner bisherigen grundsätzlichen Haltung festzuhalten und seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie dem Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen nachzukommen. Diese Prinzipien sind auch in den Bestimmungen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel verankert, worauf die Erklärung explizit hinweist. Damit stellt sich die Frage, ob durch die Todesstrafen-Einführung vertragliche Verpflichtungen verletzt werden.
Menschenrechtliche und praktische Bedenken
Aus menschenrechtlicher Perspektive betonte die EU, dass die Todesstrafe eine Verletzung des fundamentalen Rechts auf Leben darstelle. Ihre Vollstreckung verstoße unweigerlich gegen das absolute Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Zudem wies die Union auf praktische Probleme hin: Es gebe keine wissenschaftlich nachgewiesene abschreckende Wirkung der Todesstrafe, und etwaige Justizirrtümer würden durch sie unumkehrbar gemacht.
Die einheitliche Position der 27 EU-Staaten unterstreicht die Bedeutung, die Europa der Wahrung menschenrechtlicher Standards auch in internationalen Partnerschaften beimisst. Die Kritik erfolgte zu einem Zeitpunkt, an dem Israel sich in einer schwierigen sicherheitspolitischen Lage befindet, was die Entscheidung des Parlaments aus israelischer Sicht erklären mag. Dennoch beharrt die EU auf ihren Grundsätzen und fordert eine Rückkehr zur bisherigen Praxis.



