EuGH-Gutachten bewertet EU-Milliardenfreigabe an Ungarn als rechtswidrig
Eine Gutachterin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die Freigabe von Fördergeldern in Milliardenhöhe an Ungarn als rechtswidrig eingestuft. Die Generalanwältin schlug vor, den entsprechenden Beschluss der Europäischen Kommission für nichtig zu erklären. Damit stellt sie sich in wesentlichen Punkten hinter eine Klage des Europäischen Parlaments, das die Kommission wegen der umstrittenen Entscheidung vor Gericht gebracht hatte.
Hintergrund der milliardenschweren Auseinandersetzung
Die Europäische Kommission hatte im Dezember 2023 trotz anhaltender Kritik an Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn eingefrorene EU-Fördermittel in Höhe von 10,2 Milliarden Euro für das Land freigegeben. Bei den Bedenken ging es insbesondere um die Unabhängigkeit der Justiz. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass eine Reform diese Mängel beseitigt habe und die EU-Grundrechtecharta wirksam umgesetzt worden sei – eine zentrale Voraussetzung für den Erhalt der Fördergelder.
Das Europäische Parlament sah dies anders und verklagte die Kommission vor dem höchsten Gericht der EU in Luxemburg. Nach Einschätzung der zuständigen Generalanwältin hatte die Kommission die Voraussetzungen für die Auszahlung nicht ordnungsgemäß geprüft. Sie hätte erst nachweisen müssen, dass die erforderlichen gesetzlichen Reformen tatsächlich in Kraft getreten seien. Zudem habe die Brüsseler Behörde ihre Entscheidung nicht ausreichend begründet.
Mögliche Konsequenzen bei Urteilsbestätigung
Wenn der EuGH dem Gutachten folgt, wären die rund 10 Milliarden Euro sofort wieder eingefroren. „Und die Milliarden, die Ungarn in der Zwischenzeit davon ausgegeben hat, müssten sofort zurückgezahlt werden“, erklärte der Grünen-EU-Abgeordnete Daniel Freund. „Das wäre eine Blamage für die Kommission und ein finanzielles Desaster für Orbán, aber ein guter Tag für europäische Steuerzahler und den Rechtsstaat.“
Das EU-Parlament hatte der Kommission darüber hinaus einen Ermessensmissbrauch vorgeworfen. Sie habe ihre Entscheidungsbefugnis als Gegenleistung dafür missbraucht, dass Ungarn sein Veto gegen bestimmte dringende Entscheidungen im Europäischen Rat aufgegeben habe. Diesen Vorwurf hielt die Generalanwältin jedoch für nicht ausreichend belegt.
Seltene Klage und politische Implikationen
Dass das EU-Parlament die Kommission vor den EuGH bringt, ist ein äußerst seltener Vorgang. Kritiker des Verfahrens warnten, Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán könne sich dadurch weiter als Opfer einer politischen Kampagne des Parlaments inszenieren. Wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit blockierte die EU bereits häufiger Milliardensummen für das Land. Zuletzt waren nach Kommissionsangaben insgesamt rund 17 Milliarden Euro eingefroren.
Das Gutachten der Generalanwältin ist für die Richterinnen und Richter am EuGH nicht bindend, doch folgen sie solchen Einschätzungen oft. Ein endgültiges Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Die Entscheidung könnte erhebliche finanzielle und politische Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen der EU und Ungarn haben.



