EuGH-Gutachten sieht Freigabe von EU-Milliarden an Ungarn kritisch
In einem seltenen Fall klagt das Europäische Parlament gegen die Europäische Kommission. Eine Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) schlägt nun vor, den Beschluss zur Freigabe von Fördergeldern in Milliardenhöhe an Ungarn für nichtig zu erklären. Oft folgt das höchste Gericht der EU solchen Gutachten, die zwar nicht bindend sind, aber wegweisend wirken. Ein endgültiges Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Hintergrund der Kontroverse
Die Europäische Kommission hatte im Dezember 2023 trotz anhaltender Kritik an Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn eingefrorene EU-Fördermittel in Höhe von 10,2 Milliarden Euro für das Land freigegeben. Bei den Bedenken ging es unter anderem um die Unabhängigkeit der Justiz. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass eine Reform Mängel beseitigt habe und die EU-Grundrechtecharta wirksam umgesetzt worden sei – eine zentrale Voraussetzung für den Erhalt der Fördergelder.
Das EU-Parlament sah dies anders und verklagte die Kommission vor dem höchsten Gericht der EU in Luxemburg. Nach Einschätzung der zuständigen Generalanwältin hatte die Kommission die Voraussetzungen für die Auszahlung nicht ordnungsgemäß geprüft. Sie hätte erst nachweisen müssen, dass die erforderlichen gesetzlichen Reformen tatsächlich in Kraft getreten seien. Außerdem habe die Brüsseler Behörde ihre Entscheidung nicht ausreichend begründet.
Vorwürfe des Ermessensmissbrauchs
Das EU-Parlament hatte der Kommission darüber hinaus einen Ermessensmissbrauch vorgeworfen. Sie habe ihre Entscheidungsbefugnis als Gegenleistung dafür missbraucht, dass Ungarn sein Veto gegen bestimmte dringende Entscheidungen im Europäischen Rat aufgegeben habe. Diesen Vorwurf hielt die Generalanwältin jedoch für nicht ausreichend belegt, was die Komplexität des Falls unterstreicht.
Dass das EU-Parlament die Kommission vor den EuGH bringt, ist ein äußerst seltener Schritt. Kritiker des Vorgangs warnten, Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán könne sich dadurch weiter als Opfer einer politischen Kampagne des Parlaments inszenieren und die Spannungen innerhalb der EU verschärfen.
Historischer Kontext und aktuelle Blockaden
Wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit blockierte die EU schon häufiger Milliardensummen für Ungarn. Zuletzt waren nach Kommissionsangaben insgesamt rund 17 Milliarden Euro eingefroren. Dieser Fall zeigt erneut die anhaltenden Konflikte zwischen der EU und Mitgliedstaaten, die gegen demokratische Grundsätze verstoßen.
Die Entscheidung des EuGH wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur über die Freigabe der Gelder entscheidet, sondern auch ein Signal für den Umgang mit Rechtsstaatsverstößen in der gesamten Europäischen Union setzen könnte. Die Generalanwältin betonte in ihrem Gutachten die Notwendigkeit einer strengen und transparenten Prüfung, um die Integrität der EU-Finanzmittel zu wahren.



