Brezel-Tattoo auf Grünenparty: Disziplinarverfahren gegen Özdemirs Personenschützer
Brezel-Tattoo: Disziplinarverfahren gegen Polizisten

Ein vermeintlich harmloser Scherz auf der Wahlparty der Grünen in Stuttgart hat für einen Polizisten ernste Konsequenzen. Gegen einen Personenschützer des Grünen-Politikers Cem Özdemir wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Grund dafür ist ein Brezel-Tattoo, das sich der Beamte am Wahlabend stechen ließ. Dies berichtete die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Polizeikreise. Auch die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Stuttgarter Nachrichten“ hatten zuvor über den Vorfall informiert.

Hintergrund der Aktion

Die Grünen hatten auf ihrer Wahlparty in Stuttgart kostenlose Brezel-Tattoos angeboten. Özdemir hatte im Wahlkampf in sozialen Medien immer wieder seine Liebe zur schwäbischen Brezel betont. Hintergrund ist, dass Özdemir als Spitzenkandidat bei jedem Termin Butterbrezeln angeboten bekam, wie es damals aus seinem Team hieß. Die Brezel sei damit letztlich zum Wahlkampf-Symbol geworden.

Beobachtet und gemeldet

Der Personenschützer Özdemirs ließ sich das Symbol stechen und wurde dabei von einem Kollegen beobachtet. Dieser meldete den Vorfall seinem Vorgesetzten. Sowohl das Innenministerium als auch das Polizeipräsidium Einsatz bestätigten auf Nachfrage, dass wegen des Verdachts eines Dienstvergehens eine dienst- und disziplinarrechtliche Prüfung in eigener Zuständigkeit eingeleitet wurde. Weitere Angaben wurden aus Personaldatenschutzgründen nicht gemacht.

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Mögliche Verstöße

Warum ein Brezel-Tattoo problematisch sein könnte, ist nicht eindeutig. Tattoos sind bei der Polizei grundsätzlich nicht verboten. Das Ministerium äußerte sich nicht zu den konkreten Vorwürfen. Es wird jedoch vermutet, dass geprüft wird, ob der Polizist das Tattoo während der Dienstzeit oder in einer Dienstpause hat stechen lassen. Zudem dürfen Beamte keine Geschenke annehmen – ein kleines Tattoo kostet im Studio schnell 50 bis 80 Euro. „Polizistinnen und Polizisten dürfen grundsätzlich keine Geschenke annehmen, außer es handelt sich um geringwertige Aufmerksamkeiten wie Kalender, Kugelschreiber oder Schreibblöcke“, erklärte das Innenministerium.

Neutralitätsgebot

Ein weiterer Aspekt ist das Neutralitätsgebot. Polizeibeamte sind zur politischen Neutralität verpflichtet, um das Vertrauen in eine unparteiische Amtsführung zu gewährleisten. Die Brezel an sich ist unproblematisch, aber als Symbol des grünen Wahlkampfs könnte sie kritisch gesehen werden. Das Disziplinarverfahren soll nun klären, ob der Beamte gegen diese Vorschriften verstoßen hat.

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