70 Jahre nach Hinrichtung: Familienvater Werner Alfred Flach und der DDR-Schauprozess von Prenzlau
DDR-Schauprozess: Familienvater 1956 mit Fallbeil hingerichtet

70 Jahre nach der Hinrichtung: Das Schicksal von Werner Alfred Flach

Am 11. Februar 1956 endete das Leben von Werner Alfred Flach durch das Fallbeil in Dresden. Der damals 31-jährige Familienvater war zuvor in einem politisch motivierten Schauprozess in Prenzlau zum Tode verurteilt worden. Sein Sohn Hartmut W. Flach erinnert sieben Jahrzehnte später an das grausame Schicksal seines Vaters und die systematische Vertuschung durch die DDR-Staatsmacht.

Systematische Vertuschung und Verschweigen

„Die Staatsmacht verweigerte aus Angst vor der Offenlegung eigener Verbrechen konsequent jede Auskunft“, erklärt Hartmut W. Flach. „Folglich endete der staatliche Gewaltakt im Fall unseres Vaters nicht mit seiner Tötung am 11. Februar 1956. Er setzte sich fort im systematischen Verschweigen, im Auslöschen von Spuren sowie im Entzug von Wahrheit, Würde und Mitgefühl gegenüber den Hinterbliebenen.“

Bis zum Fall der Mauer im November 1989 blieb das Schicksal Flachs für die Familie völlig ungeklärt. Der Leichnam wurde im Krematorium Dresden-Tolkewitz verbrannt, die Urne anonym in einem Massengrab verscharrt. Der Staat verweigerte der Familie jede Information über Zeitpunkt und Ort der Hinrichtung. Öffentliches Gedenken war unmöglich – Erinnerung konnte nur im engsten Familienkreis stattfinden.

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Vom Wehrmachtssoldaten zum Volkspolizisten

Jürgen Theil, Vorsitzender des Uckermärkischen Geschichtsvereins zu Prenzlau, hat die Biographie von Werner Alfred Flach akribisch recherchiert:

  • Geboren am 7. Dezember 1924 im Vogtland
  • 1942 zum Armeedienst in die Wehrmacht eingezogen, als Kradmelder ausgebildet
  • Dienst in Frankreich, Italien und an der Ostfront
  • Januar 1945 in russische Kriegsgefangenschaft geraten
  • 1948 Eintritt als Wachtmeister in der Volkspolizeidienststelle Zwickau
  • 1949 Versetzung nach Prenzlau mit 250 weiteren Personen
  • 1953 Beförderung zum Oberfeldwebel und Heirat
  • Vater zweier Söhne: Hartmut und Burkhart
  • Fußballspieler bei Lok Prenzlau als Leistungsträger der Mannschaft

Politische Überzeugungen und Verhaftung

Flach hatte bald erkannt, dass die Kasernierte Volkspolizei (KVP) als Keimzelle einer neuen Armee die deutsche Teilung dauerhaft zementieren würde. Geprägt vom stalinistischen Unrechtssystem lehnte er eine längere Tätigkeit in der Volkspolizei oder der im Aufbau befindlichen Armee strikt ab. In der Familie äußerte er einmal den Wunsch nach einem „vollendeten 17. Juni 1953“, glaubte aber dennoch an einen friedlichen Ausgleich zwischen Ost und West.

Nachdem bekannt wurde, dass Flach in West-Berlin von Mitarbeitern des westdeutschen Geheimdienstes kontaktiert worden war, verhaftete man ihn, seine Ehefrau sowie zwei seiner Vorgesetzten. Der Schauprozess fand am 6. Februar 1956 im heutigen Prenzlauer Kultur- und Plenarsaal der Kreisverwaltung statt – rund 600 Offiziere der Kasernierten Volkspolizei nahmen daran teil.

Staatlich organisierter Justizmord

Akten belegen, dass der damalige Staatssekretär des Ministeriums für Staatssicherheit, Erich Mielke, schon am 10. Januar 1956 die Tötung schriftlich verlangte. Das SED-Politbüro befürwortete auf seiner Sitzung am 24. Januar die Todesstrafe. „Urteile, die auf Weisung gerichtsfremder Instanzen zustande kommen, stellen schwerwiegende Rechtsbrüche dar“, erklärt Hartmut Flach. „Die Vollstreckung des Todesurteils offenbart den Vorsatz zur Tötung und kann als staatlich organisierter Justizmord betrachtet werden.“

Zeitzeugen zufolge wurde dem zu Tode Verurteilten selbst der letzte Wunsch verweigert, sich von seinen beiden damals drei Jahre beziehungsweise zehn Monate alten Söhnen zu verabschieden.

Fluchtversuch und familiäre Verbundenheit

Ein detaillierter Operativplan der Staatssicherheit sah vor, dass Flach bereits am 4. Juli 1955 festgenommen werden sollte. Unmittelbar vor dem Zugriff gelang ihm jedoch die Flucht auf dem Fahrrad – obwohl auf ihn geschossen wurde. Er konnte sich zunächst bei Verwandten verstecken und hätte die Möglichkeit gehabt, mit Unterstützung nach Westberlin zu fliehen.

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„Er entschied sich jedoch bewusst dagegen, seine Frau und uns, seine Kinder, zurückzulassen“, berichtet Hartmut Flach. „Diese Entscheidung zeugt von seinem Charakter, seinem Verantwortungsbewusstsein und seiner tiefen Verbundenheit mit der Familie.“

Rehabilitation und Gedenken

Erst Anfang 1990 erhielt die Familie auf Anfrage eine offizielle schriftliche Auskunft der DDR-Generalstaatsanwaltschaft über die Verbrennung im Krematorium Dresden-Tolkewitz. 1991 wurde die nummerierte Urne nach Prenzlau überführt und auf dem Prenzlauer Friedhof würdevoll beigesetzt. Im November 1992 erfolgte die vollständige Rehabilitierung durch das Bezirksgericht Neubrandenburg.

Um an das Schicksal von Werner Alfred Flach zu erinnern, wurde 2010 auf Initiative von Klemens Schmitz im Foyer des Plenarsaales der Kreisverwaltung ein Gedenkstein eingeweiht, geschaffen vom Lychener Künstler Klaus Rätsch.

Zeugnis für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit

„Der Fall unseres Vaters ist nur einer von vielen politischen Prozessen und Verurteilungen in der DDR“, resümiert Hartmut Flach. „Sie illustrieren die politischen Repressionen und die völlig unverhältnismäßig hohen Strafen als Abschreckung in autoritären Herrschaftssystemen.“ Gleichzeitig legen sie Zeugnis ab von einer Haltung, die autoritäre Systeme besonders fürchten: „Das konsequente Streben nach Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – und die Weigerung, von diesen inneren Maßstäben abzuweichen.“

Insgesamt 164-mal wurde die Todesstrafe in der DDR zwischen 1949 und 1981 per Guillotine oder „Nahschuss“ vollstreckt – Werner Alfred Flach war eines dieser Opfer eines Unrechtssystems, dessen Aufarbeitung bis heute andauert.