Nach jahrelangem Verbot: Angler dürfen auf zwei Seen bei Schwerin wieder E-Boote nutzen
E-Boote auf zwei Seen bei Schwerin wieder erlaubt

Einigung nach jahrelangem Verbot

Gute Nachrichten für Angler in der Region: Auf dem Neumühler und dem Medeweger See bei Schwerin sind unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort wieder Boote mit Elektromotor erlaubt. Auf die neue Regelung zum Befahren der beiden Gewässer haben sich kürzlich der Landesanglerverband (LAV) und die Stadt Schwerin geeinigt. Es sei eine einvernehmliche Lösung erzielt worden, die sowohl den gemeinsamen Interessen des Gewässerschutzes als auch den Interessen der Angler gerecht werde, erklärte der Fachdienstleiter für Umwelt in der Stadtverwaltung, Daniel Meyer-Kohlstock.

Hintergrund des Verbots

Zum Schutz der Trinkwasserversorgung durften beide Seen bislang nur mit kleinen Fahrzeugen ohne Motorkraft befahren werden. Die Nutzung von Elektromotoren hatte die Stadt im April 2022 per wasserrechtlicher Allgemeinverfügung untersagt. Diese Regelung habe jedoch die Interessen der Angler nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt, heißt es jetzt in der neu gefassten Version. Durch ergänzende, einvernehmlich erarbeitete Regelungen werde von dem Verbot für Elektromotorboote Abstand genommen.

Strenge Auflagen für E-Boote

Zum Schutz des Trinkwassers müssen Bootsangler mit E-Motoren auf dem 162 Hektar großen Neumühler und dem mit 96 Hektar etwas kleineren Medeweger See einige Vorgaben beachten: Für den Antrieb der Wasserfahrzeuge dürfen keine Blei-Säure-Nassbatterien und auch keine Autobatterien verwendet werden. Zulässig sind nur auslaufsichere und wartungsfreie Bootsbatterien mit CE-Kennzeichnung, wie aus der Allgemeinverfügung hervorgeht. Die Batterien müssen zudem in eine dichte Box gestellt werden.

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Mit den strikten Vorgaben soll verhindert werden, dass bei einer Havarie Inhaltsstoffe aus den Batterien in die Gewässer gelangen und diese verunreinigen. Die Motorleistung ist zudem auf maximal ein Kilowatt und die Geschwindigkeit auf maximal sechs Kilometer pro Stunde begrenzt.

Seen liegen im Trinkwasserschutzgebiet

Der Neumühler See und der Medeweger See befinden sich jeweils in der sensiblen Zone II des Trinkwasserschutzgebietes Schwerin. Eine Verunreinigung der beiden Gewässer dürfe unter keinen Umständen erfolgen, heißt es in der Allgemeinverfügung. Daher ist für beide Seen das Gefährdungspotenzial durch den Einsatz von Elektrobootsmotoren so weit wie möglich zu minimieren.

Angler können in den beiden Seen unter anderem Aal, Barsch und Hecht fangen. Für den Neumühler See gilt laut LAV-Gewässerverzeichnis eine Fangbegrenzung von maximal 20 Barschen, 2 Hechten und 1 Zander pro Kalendertag.

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