Gebühren für Rettungswagen in Dahme-Spreewald vorerst ausgesetzt
Rettungswagen-Gebühren in Dahme-Spreewald auf Eis

Patienten im Landkreis Dahme-Spreewald müssen vorerst nicht mit rückwirkenden Gebühren für Rettungsdiensteinsätze rechnen. Die geplanten rund 28.000 Gebührenbescheide wurden ausgesetzt, wie der Landkreis mitteilte. Hintergrund sind erneute Verhandlungen zwischen dem Kreis, den gesetzlichen Krankenkassen und dem Gesundheitsministerium, die auf Einladung der Kassen wieder aufgenommen wurden. In Cottbus sind die Bescheide bereits endgültig vom Tisch.

Annäherung bei der Finanzierung

Landrat Sven Herzberger zeigte sich vorsichtig optimistisch: „Eine Einigung ist noch nicht erreicht, auch wenn die Gespräche besser gelaufen sind, als ich es erwartet hätte.“ Es habe eine Annäherung bei der Finanzierung gegeben. Herzberger betonte, dass die Lösung die Bürger nicht zusätzlich belasten dürfe. Noch in dieser Woche sollen die Verhandlungen für Dahme-Spreewald fortgesetzt werden.

Hintergrund des Streits

Der Konflikt um die Finanzierung des Rettungsdienstes zieht sich seit über einem Jahr hin und betrifft das gesamte Land Brandenburg. Der Kreis Dahme-Spreewald hatte die Gespräche in der vergangenen Woche für gescheitert erklärt und Bescheide angekündigt, die auch rückwirkend für das Jahr 2025 gelten sollten. Es geht um rund zehn Millionen Euro.

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Im März hatten Landrat Herzberger und der Cottbuser Oberbürgermeister Tobias Schick nach einem Treffen mit Gesundheitsminister René Wilke (SPD) verkündet, dass die geplanten Gebührenbescheide vom Tisch seien. Wenig später folgte die Einigung für Cottbus.

Weitere Kreise betroffen

Minister Wilke hofft auf weitere Kompromisse. Der Kreis Märkisch-Oderland hatte angekündigt, Patienten ab Ende April die Kosten für Rettungsfahrten ohne Kliniktransport in Rechnung zu stellen. Auch für Frankfurt (Oder) sieht Wilke noch offene Fragen. Eine Reform der Notfallversorgung des Bundes soll künftig für Rechtssicherheit bei sogenannten Fehlfahrten sorgen – also Rettungswagenfahrten, die nicht zu einem Kliniktransport führen.

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