Solar-Euro in Templin: Wie profitieren Ortsteile von der Solar-Sonderabgabe?
Solar-Euro in Templin: Profit für Ortsteile?

Solar-Euro in Templin: Debatte um Verteilung der Solar-Sonderabgabe

Wenn neue Freiflächensolaranlagen in Brandenburg in Betrieb genommen werden, erhalten die betroffenen Kommunen eine besondere finanzielle Zuwendung – den sogenannten Solar-Euro. Doch die entscheidende Frage in Templin lautet aktuell: Wie können auch die Bürger in den unmittelbar betroffenen Ortsteilen von dieser Sonderabgabe profitieren? Diese Diskussion beschäftigt nun die Ortsvorsteher, Ortsbeiräte und die Stadtverwaltung in der Uckermark.

Rechtliche Grundlage und finanzielle Details

Das entsprechende Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVFF-Anlagen) an Gemeinden trat in seiner Fassung vom 27. November 2025 in Kraft. Es sieht vor, dass Kommunen jährlich 2000 Euro je Megawatt installierter Leistung erhalten, wenn auf ihrem Gebiet entsprechende Solaranlagen errichtet wurden. Für die Stadt Templin bedeutet dies eine zusätzliche Einnahmequelle, sobald erste Anlagen in ihrer Gemarkung den Betrieb aufnehmen.

Allerdings ist diese finanzielle Zuwendung mit einer wichtigen Einschränkung verbunden: Der Solar-Euro darf ausschließlich zweckgebunden ausgegeben werden. Die Kommunen haben somit zwar Gestaltungsspielraum bei der konkreten Umsetzung, müssen jedoch sicherstellen, dass die Mittel für bestimmte, festgelegte Zwecke verwendet werden.

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Debatte um Beteiligung der Ortsteile

Bereits während der Gesetzgebungsphase im Brandenburger Landtag wurde intensiv über die Beteiligung der betroffenen Ortsteile diskutiert. Letztlich wurde festgelegt, dass für Ortsteile, in deren Gemarkung PVFF-Anlagen errichtet werden, das Ortsteilbudget „angemessen“ erhöht werden soll. Doch genau hier liegt der Kern der aktuellen Diskussion in Templin: Was genau bedeutet „angemessen“ in diesem Zusammenhang?

Die betroffenen Ortsteile haben klare Vorstellungen zur Verwendung der Mittel. Sie wünschen sich insbesondere:

  • Eine deutliche Aufwertung ihrer Ortsbilder
  • Verbesserungen der lokalen Infrastruktur
  • Förderung kommunaler Veranstaltungen
  • Unterstützung sozialer Aktivitäten und Projekte

Bereits im Jahr 2025 hatten verschiedene Ortsbeiräte in ihren Sitzungen gefordert, dass die finanziellen Mittel genau dorthin fließen sollen, wo die Solaranlagen tatsächlich in Betrieb genommen werden – also in die unmittelbar betroffenen Ortsteile.

Aktueller Stand der Diskussion

Wie die konkrete Umsetzung aussehen könnte, darüber herrscht unter den Ortsbeiräten offensichtlich noch keine Einigkeit. Die Stadtverwaltung hat deshalb einen ersten Vorschlag unterbreitet, der bereits mit den Ortsvorstehern und dem Bürgermeister diskutiert wurde, wie Fachbereichsleiterin Thekla Seifert im Stadtentwicklungsausschuss berichtete.

Im April soll dieser Vorschlag erneut in den Ortsbeiräten diskutiert werden. Dabei besteht aktuell kein besonderer Zeitdruck: Frühestens 2029 wird das Thema für Templin konkret relevant, wenn voraussichtlich die ersten Solaranlagen in Betrieb gehen werden. Die Stadt hat somit noch ausreichend Zeit, um nach einem breiten Konsens bei der Verwendung des Solar-Euros zu suchen.

Diese Diskussion verdeutlicht, dass die Einführung neuer Gesetze nur der erste Schritt ist – die eigentliche Herausforderung liegt oft in der praktischen Umsetzung vor Ort. In Templin zeigt sich dies besonders deutlich bei der Frage, wie die finanziellen Vorteile der Energiewende gerecht verteilt werden können.

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