Die Wasserschutzpolizei in Westbrandenburg hat für den Himmelfahrtstag verstärkte Kontrollen angekündigt. Grund sind die traditionellen Herrentagsfeiern, bei denen viele Menschen auch auf Seen und Flüssen unterwegs sind. Die Polizeidirektion West teilte mit, dass die Feiernden bei ihren Touren nicht vergessen sollten, dass Alkohol und Drogen am Steuer auch auf Wasserstraßen tabu sind.
Promillegrenze wie im Straßenverkehr
Auf allen Gewässern gilt die 0,5-Promillegrenze, die auch für Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler bindend ist. Ab diesem Wert ist es nicht mehr erlaubt, ein Wasserfahrzeug zu führen. Heiko Schmidt, Leiter der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West, betonte: „Wer nicht fahrtauglich ist, gefährdet sich selbst, seine Bootsinsassen und die anderen Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser.“ Er wolle keine „Spaßbremse“ sein, appellierte aber an die Bootsführer, die Finger von Rauschmitteln zu lassen.
Vorfälle im Vorjahr
Im vergangenen Jahr kam es am Himmelfahrtstag vermehrt zu Prügeleien und Auseinandersetzungen unter Betrunkenen. Bei Kontrollen von Sportbooten stellte die Wasserschutzpolizei alkoholisierte Besatzungen fest. Ein besonders schwerer Vorfall ereignete sich auf dem Dämeritzsee bei Erkner im Kreis Oder-Spree, wo ein Polizeiboot und ein Sportboot zusammenstießen. Beim Sportbootführer wurde ein Alkoholwert von 1,71 Promille gemessen.
Die Polizei kündigt an, die Kontrollen am Vatertag konsequent fortzusetzen, um die Sicherheit auf dem Wasser zu gewährleisten.



