Renten in Europa: Haben unsere Nachbarn im Alter mehr Geld?
Renten in Europa: Nachbarn im Alter besser gestellt?

In Deutschland steht die nächste Rentenreform an. Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) betonte, dass die gesetzlichen Altersbezüge im europäischen Vergleich nicht üppig seien. Eine Kommission berät derzeit über ein Modell, das den Lebensstandard sichern soll. Doch wie machen es die Nachbarn besser? Ein Überblick über die Rentensysteme in Europa.

Österreich: Höhere Durchschnittsrenten durch einheitliches System

In Österreich liegt die durchschnittliche Rente für Männer bei rund 2.400 Euro, für Frauen bei 1.700 Euro. Die Renten werden 14 Mal pro Jahr ausgezahlt und jährlich an die Inflation angepasst. Das Regelpensionsalter beträgt für Männer 65 Jahre, für Frauen wird es bis 2033 schrittweise auf 65 angehoben. Der Hauptunterschied zu Deutschland: Es gibt keine Trennung zwischen Pensionen und Renten. Beamte, Angestellte und Selbstständige zahlen alle in ein gemeinsames System ein. Dies erklärt laut Deutscher Rentenversicherung etwa 30 Prozent der höheren Zahlbeträge. Zudem liegt der Rentenbeitragssatz bei 22,8 Prozent (Deutschland: 18,6 Prozent), und der Staat schießt mehr Geld zu. Allerdings gilt auch das österreichische System als reformbedürftig, da die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben rund 30 Milliarden Euro beträgt.

Niederlande: Staatliche Grundrente plus Betriebsrente

Die Niederlande gelten oft als vorbildlich. Nach dem Allgemeinen Rentenversicherungsgesetz zahlen Arbeitnehmer in eine staatliche Versicherung ein. Die Staatsrente wird aus Beiträgen finanziert, der Staat gleicht Defizite aus. Hinzu kommt die Betriebsrente, über die rund 90 Prozent der Arbeitnehmer verfügen. Arbeitgeber zahlen im Schnitt zwei Drittel, Arbeitnehmer ein Drittel der Beiträge. Individuelle Rentenversicherungen ergänzen das System. Arbeitnehmer ohne Betriebsrente sind oft auf staatliche Beihilfen angewiesen. Das gesetzliche Rentenalter liegt bei 67 Jahren.

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Schweiz: Drei Säulen mit hohen Lebenshaltungskosten

Die Schweiz hat wie Deutschland drei Rentensäulen: die staatliche, die berufliche (zweite Säule) und die private Vorsorge (dritte Säule). Die staatliche Rente wird durch Einzahlungen und Steuern finanziert, ohne Beitragsbemessungsgrenze. Die Höchstrente aus der ersten Säule beträgt rund 2.750 Euro pro Monat. Die zweite Säule variiert stark; im Durchschnitt erhalten Rentner aus erster und zweiter Säule etwa 4.800 Euro, Rentnerinnen rund 3.200 Euro. Dazu kommen Ersparnisse aus der dritten Säule. Allerdings sind die Lebenshaltungskosten hoch, und Rentner müssen Krankenkassenbeiträge oft ohne Zuschüsse tragen.

Schweden: Flexibler Renteneintritt und Prämienrente

In Schweden können Arbeitnehmer ab einem bestimmten Alter selbst entscheiden, wann sie in Rente gehen. Das frühestmögliche Rentenalter liegt bei 64 Jahren (für Jahrgänge ab 1963) und ist an die Lebenserwartung gekoppelt. Die Rente fällt umso höher aus, je mehr verdient wurde und je später der Renteneintritt erfolgt. Alle zahlen ein, auch Beamte und Selbstständige. Ein besonderes Merkmal ist die Prämienrente: Von 18,5 Prozent Rentenbeitrag fließen 2,5 Prozent in Fonds, die die Versicherten selbst wählen können. Der Rest geht in ein umlagefinanziertes System.

Frankreich: Reform unter Protest

In Frankreich lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter Ende 2023 bei 62 Jahren und 9 Monaten. Die durchschnittliche Rente betrug 1.666 Euro brutto. Unter massiven Protesten wurde 2023 beschlossen, das gesetzliche Rentenalter schrittweise von 62 auf 64 Jahre anzuheben, die Umsetzung wurde jedoch ausgesetzt. Viele arbeiteten bereits länger, um eine volle Rente zu erhalten. Mit 67 gibt es unabhängig von der Einzahldauer eine Rente ohne Abschlag. Wer früh mit der Arbeit begann, kann nach einer festgelegten Einzahldauer früher abschlagsfrei in Rente gehen.

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Großbritannien: Rente mit 68 und private Vorsorge

Großbritannien hat das gesetzliche Rentenalter für ab dem 5. April 1977 Geborene auf 68 Jahre angehoben. Späterer Renteneintritt führt zu einer Erhöhung oder Abschlagszahlung. Die staatliche Rente wird aus National-Insurance-Beiträgen finanziert. Anspruch besteht nach mindestens zehn Beitragsjahren, die volle Rente (etwa 1.108 Euro für vier Wochen) nach 35 Jahren. Da diese Rente nicht als auskömmlich gilt, sind Arbeitgeber verpflichtet, in private Altersvorsorge einzuzahlen. Die Regierung fördert private Rentenfonds durch Steueranreize.

Die Beispiele zeigen: Viele Nachbarländer haben höhere gesetzliche Renten oder ergänzende Systeme. Deutschland steht vor der Herausforderung, die Rente zukunftsfest zu machen, ohne den Lebensstandard der Rentner zu gefährden.