Bundestags-Gutachten: US-Israel-Krieg gegen Iran verstößt gegen Völkerrecht
Bundestags-Gutachten: Krieg gegen Iran völkerrechtswidrig

Bundestags-Experten bewerten Iran-Krieg als klaren Völkerrechtsverstoß

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags haben in einem aktuellen Gutachten den Krieg der Vereinigten Staaten und Israels gegen den Iran als eindeutig völkerrechtswidrig eingestuft. Die parlamentarischen Experten kommen zu dem Schluss, dass die militärischen Angriffe beider Länder gegen das in der UN-Charta verankerte Gewaltverbot verstoßen, da sie weder durch das Recht auf Selbstverteidigung gedeckt noch durch den UN-Sicherheitsrat autorisiert wurden.

Deutschlands mögliche Verantwortung als Beihilfe-Staat

In ihrer zwölfseitigen Analyse gehen die Wissenschaftler insbesondere der brisanten Frage nach, ob Deutschland sich durch die mögliche Nutzung von Militärbasen auf seinem Territorium der Beihilfe zum Völkerrechtsbruch schuldig machen könnte. Konkret untersucht wurde die Situation um den US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz, der als wichtiges Drehkreuz für amerikanische Streitkräfte in Europa, dem Nahen Osten und Afrika dient.

Die Experten kommen zu dem ernüchternden Ergebnis, dass eine völkerrechtliche Verantwortung Deutschlands „vorbehaltlich der konkreten Umstände der Nutzung jedenfalls nicht ausgeschlossen ist“. Dies stellt die Bundesregierung vor erhebliche rechtliche und politische Herausforderungen, da die Nutzung der Militärbasen vertraglich geregelt ist.

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Unterschiedliche Herangehensweisen europäischer Staaten

Während Spanien bereits zu Kriegsbeginn die Nutzung zweier US-Militärbasen in Andalusien für Angriffe gegen den Iran untersagt hat, ist die deutsche Position deutlich zurückhaltender. Die Bundesregierung hat von vergleichbaren Restriktionen für die US-Luftwaffenstützpunkte Ramstein und Spangdahlem in Rheinland-Pfalz bisher abgesehen.

Regierungssprecher Stefan Kornelius betonte Anfang März, dass die Nutzung der Militärbasen in Deutschland „rechtlichen Verabredungen beziehungsweise Verträgen unterliegt, die völkerrechtlichen Bestand haben“. Die Bundesregierung plane daher keine Einschränkungen, obwohl unklar bleibt, inwieweit Ramstein tatsächlich für Kampfhandlungen gegen den Iran genutzt wird.

Politische Hintergründe und parlamentarische Initiativen

Das Gutachten wurde auf Initiative von Abgeordneten der Linksfraktion in Auftrag gegeben und liegt mittlerweile der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor hatte bereits die „Berliner Zeitung“ über die brisanten Inhalte berichtet. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vertreten in ihrer Analyse die „herrschende Ansicht“ unter völkerrechtlichen Experten, was die Bewertung des Krieges als Rechtsverstoß betrifft.

Die parlamentarischen Experten weisen in ihrer Untersuchung deutlich auf mögliche Konsequenzen für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik hin. Die Frage der Beihilfe durch Basennutzung bleibt dabei besonders heikel, da sie im Widerspruch zu den vertraglichen Vereinbarungen mit den Vereinigten Staaten stehen könnte.

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