Verfassungsschutz setzt AfD-Hochstufung in Niedersachsen nach Klage vorläufig aus
Der niedersächsische Verfassungsschutz hat die geplante Hochstufung des AfD-Landesverbands nach einer Klage der Partei vorerst ausgesetzt. Dies bestätigte das Innenministerium in Hannover gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Die AfD hatte sowohl reguläre Klage als auch einen Antrag auf Eilrechtsschutz gegen die Entscheidung des Verfassungsschutzes eingereicht, die den Landesverband als ersten westdeutschen Verband der Partei höherstufen wollte.
Gericht muss nun im Eilverfahren entscheiden
Bis das Verwaltungsgericht Hannover über den Eilantrag der AfD entscheidet, wird der Landesverband weiterhin lediglich als Verdachtsfall geführt. Laut den zuständigen Behörden gilt die AfD Niedersachsen zwar weiterhin als beobachtungsbedürftig, doch mit der vorläufigen Aussetzung der Hochstufung verzichtet der Geheimdienst zunächst auf besonders weitreichende nachrichtendienstliche Mittel. Dazu zählen beispielsweise der längerfristige Einsatz von Vertrauenspersonen oder andere schärfere Überwachungsmaßnahmen, die in der Verdachtsphase rechtlich nicht zulässig sind.
Die ursprüngliche Entscheidung des Verfassungsschutzes datiert auf Mitte Februar zurück. Damals hatte die Behörde die AfD Niedersachsen als ersten westdeutschen Landesverband der Partei höhergestuft. In ihrer Begründung verwies der Verfassungsschutz darauf, dass inzwischen eine rechtsextreme Ideologie die Partei und ihren Landesverband präge. Zwar trete die AfD nach außen teilweise moderater auf, eine klare Abgrenzung von extremistischen Kräften innerhalb der eigenen Reihen sei jedoch nicht erkennbar.
Innenministerin Behrens: „Größte Gefahr geht vom Rechtsextremismus aus“
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte die Entscheidung des Verfassungsschutzes damals ausdrücklich unterstützt. Sie erklärte, die Einschätzung der Behörde sei eindeutig: Die größte Gefahr für die Gesellschaft gehe derzeit vom Rechtsextremismus aus, und die AfD Niedersachsen sei diesem Spektrum klar zuzuordnen. Mit der geplanten Hochstufung sollte der Landesverband künftig als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ geführt werden, was dem Verfassungsschutz erweiterte Befugnisse ermöglicht hätte.
Die Geschichte der Beobachtung der AfD in Niedersachsen reicht zurück bis ins Jahr 2022. Erstmals wurde der Landesverband im Mai 2022 als Verdachtsfall eingestuft. 2024 verlängerte der Verfassungsschutz diese Phase einmalig um zwei Jahre. Spätestens im Mai 2026 muss die Behörde nun endgültig entscheiden, ob sie die Beobachtung vollständig beendet oder auf eine neue rechtliche Grundlage stellt. Die aktuelle Klage der AfD und der damit verbundene Eilantrag verzögern diesen Prozess jedoch zunächst.
Die Entwicklung in Niedersachsen steht im Kontext bundesweiter Auseinandersetzungen um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz. In anderen Bundesländern wie Brandenburg hatte die Partei ähnliche rechtliche Schritte unternommen, teilweise aber auch Eilanträge wieder zurückgezogen. Das Bundesverwaltungsgericht wies zuletzt Beschwerden der AfD gegen Einstufungen als extremistische Bestrebung zurück, was die rechtliche Grundlage für solche Maßnahmen stärkt.



